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Wichtiges Aktenzeichen zur rückwirkenden WoMo-Steuer!

Verfasst: 25.07.2007, 20:10
von leonoha
Mein FA hat mir heute, nachdem ich letzte Woche einen zunächst abschlägigen Bescheid zu meinem Einspruch erhalten hatte (da keine Klageverfahren anhängig seien) mitgeteilt, dass mein Einspruch doch wieder aufgenommen und das Verfahren ruht. Begründung und die dürfte alle Betroffenen interessieren: beim Bundesfinanzhof ist unter dem Az. IX R 26/07 nun eine Klage anhängig, die zwar nicht die Besteuerung von WoMo´s sondern die von Geländewagen betrifft. Aber die Klage dreht sich auch um die Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt. Und um die Nachforderungen geht´s uns ja vor allem. Die laufende Steuer ist ja soweit i.O..

Also Einsprüche gegen die Nachforderung und das Ruhen des Verfahres könnt ihr mit o.a. Az. begründen!

Sehr gut fand ich, dass diese Mitteilung vom FA gekommen ist. Ist ja wohl so nicht üblich.

Evtl. kann der Beitrag ja von ´nem Admin nach oben als "Wichtig" gesetzt werden.

Verfasst: 25.07.2007, 20:15
von leonoha
Ach so. Falls wer bei camperline.de oder so angemeldet ist: bitte dahin kopieren! Wollte mich nicht extra deswegen anmelden.

Verfasst: 25.07.2007, 21:19
von Christianus
Danke für die Mitteilung !
Anscheinend gibts noch Beamte die richtig ticken und nicht auf Seiten des Abzockerstaates sind.
Bring die zum nächsten Treffen mit :tl

Verfasst: 26.07.2007, 07:58
von bahnbus
Scheint wirklich so zu sein.. die im FA Peine waren auch in Ordnung und kompetent. Warte jetzt sehnsüchtig auf meinen geänderten Steuerbescheid

Verfasst: 28.09.2007, 13:19
von kadi
Moin,
ich habe heute ein gleiches Schreiben bekommen.

"Ich halte es für zweckmäßig, das Rechtsbehelfsverfahren bis zur Entscheidung in diesem finanzgerichtlichen Verfahren gem. 363 Abs. 2 AO ruhen zu lassen und erbitte hierzu Ihre Zustimmung."

Was passiert, wenn ich zustimme?
Schon mal danke für Antworten.
FG. kadi

Verfasst: 28.09.2007, 14:00
von SyncroEntroster
Ist bei mir auch so, FA Hildesheim

Verfasst: 28.09.2007, 14:05
von Christianus
Kadi
schreib doch
Ich bitte um das Ruhen des Verfahrens. Mein Einspruch gegen die rückwirkende Besteuerung bleibt aufrechterhalten

Verfasst: 15.01.2008, 12:47
von leonoha
Hab gerade mal recherchiert: Verfahren mit o.a. Az. ist noch nicht entschieden. Also weiter abwarten.

Frage zum Widerspruch gegen Steuerbescheid

Verfasst: 27.03.2008, 11:24
von pitthammerit
Moin zusammen,

da muss ich jetzt mal eine Neulingsfrage zu dem Thema stellen, da ich nicht so ganz durchblicke.

Was genau habt ihr gemacht? Einspruch zum aktuellen Steuerbescheid eingelegt oder rückwirkend bis 2006? Das hab ich nciht so ganz verstanden.

Mein Diesel T3 ist auch als So KFZ Wohnmobil bis 2,8T eingetragen (allerdings nicht 1,7 m Standhöhe) und habe immer brav bezahlt. Wie genau muss ich den Widerspruch formulieren bzw. einlegen? Wurde ein Formulierung schon im Forum geposted? Ich habe keine Anwalt :)

Wäre über eure Antworten sehr dankbar.

Schönen Tag,
Ben