hi ! Bin neu und ziemlich unbedarf bezüglich Autos , bitte um Nachsicht
Habe am Freitag einen Brief von Finanzamt mit der Aufforderung nachträglich ca.800.-€ zu zahlen für einen alten Bus das ich schon vor einen Jahr verkauft habe. Begründung: Die Kraftfahrzeugzulassung Stelle hat einen Fehler bei der Kubik eintragung gemacht, nämlich 500 Kubik statt 1500 Kubik. Ich muss ehrlich sagen habe nie geschaut bei der steuer wieviel Kubik eingetragen waren. Jetzt muss ich rückwirkend, für die Zeit wo der Wagen in meinem Besitz war das Mehrwert Zahlen. Verjährung wäre nächstes jahr gewesen. Die Dame von Finanzamt hat gesagt einen Einspruch würde nichts bringen, da es mein Pflicht zu kontrollieren ob das KFZ amt die Zahlen richtig eingetragen haben. Sie hat mir einen stundungsplan angeboten , das ich woll annehmen wird, außer jemand hier meint , das KFZ Anmeldungs Amt selbst verantwotlich ist für begangene falsche Eintragungen. Na ja ! die hatten nur 167.€ im Jahr verlangt , ich habe mich gefreut das es so wenig war und nicht nachgeschaut, es hätte aber ca. 440.-€ im Jahr sein sollen.Einspruch oder nicht ?
Noch dazu steht im Brief, und nach Anfrage mit Finanzamt, das bevor 1.1.2006 alle Wohnmobile unter 2,8 Tonnen als PKW vertseuert worden sind. Stimmt das ?
Kapiere nicht ganz, Als ich das Ding gekauft (T3, Baujahr 1989, umgebaut zum Wohnmobil, Diesel) habe ich gedacht das es als Wohnmobil gilt und daher steuervergünstigt ist, habe mich auch über die 167.-€ Steuer gefreut und nicht weiter nachgeschaut. jetzt stehe ich blöd da !
Danke für Nachhilfe
Steuer Nachzahlung
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T3 mit Hubdach
Ah , Ha !
verstehe ich, die Versicherung war also günstiger nicht Steuer.
Zugelassen am 16.01.2003 verkauft am 11.04.2006.
wie gesagt mit Hubdach, nachträglich eingebaut, aber nicht von mir.
danke
verstehe ich, die Versicherung war also günstiger nicht Steuer.
Zugelassen am 16.01.2003 verkauft am 11.04.2006.
wie gesagt mit Hubdach, nachträglich eingebaut, aber nicht von mir.
danke