"ruhen lassen",...was heißt das?

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jany
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"ruhen lassen",...was heißt das?

Beitrag von jany »

moinsen,

nachdem ich mit meinem einspruch zum rückwirkenden steueraufkommen den schreieb vom finanzamt bekam in dem es hieß: ....das verfahren ruhen zu lassen ..... bis entschieden...

meine voreilige freude die rückwirkenden steuern zunächst nicht bezahlen zu müssen, bis die entscheidung gefallen ist, hat sich am dienstag letzter woche in luft aufgelöst.

ein vollstreckungsbeamter wollte die kohle haben.... ich war nicht da und so bin ich dann am donnerstga beim finanzamt aufgeschlagen, um klarheit zu bekommen.

hintergrund ist, das die einspruchsbestätigung ohne rechtsbehelfsbelehrung versand wurde was zur einjährigen ruhe führen könnte. in diesem fall leider nicht, da die rechtsbhelfsbelehrung bereits im kleingedruckten des steuerbescheids selbst enthalten ist, die widerum besagt, dass auch bei gültigem einspruch zu bezahlen sei.

na schönen dank auch.... der blick der beamtin in den rechner warf auch bei ihr falten auf die stirn. wie sich mein steuerbescheid (einige kennen ihn ja bereits persönlich) zusammensetzt konnte sie mir auch erst nach 15 minuten grübelne mit dem taschenrechner mitteilen.

ende vomlied ist nun, die erhöhe vorausgehende kfz steuer habe ich jetzt direkt bezahlt (454 flocken) und die rückwirkenden beträge werde ich in ratenzahlung ( ja ich bin student und stecke nicht voll!) abdrücken.

ratenzahlung ist im normalfall bei kfz steuer nicht möglich, jedoch stellt die rückwirkung einen höärtefall dar. zumindest in hannover gibt es die anweisung von oben für die rückwirkenden beträge ratenzahlung auf steuerzahlerwunsch zu ermöglichen.

schöner wäre allerdings eine schnelle entscheidung bei den gerichtsverfahren :-)

vielleicht hilft diese info dem einen oder anderen dem bösen besuch zu entgehen :-)

grüße jany
grüße jany ;-)

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