LKW-Zulassung
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LKW-Zulassung
Moin,
hoffe das passt hier einigermaßen zum Thema: mich würde mal intressieren, welche Vor- und Nachteile ich bei meiner LKW-Zulassung habe ausser den etwas günstigeren Steuern und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
Gruss Stefan
hoffe das passt hier einigermaßen zum Thema: mich würde mal intressieren, welche Vor- und Nachteile ich bei meiner LKW-Zulassung habe ausser den etwas günstigeren Steuern und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
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Mir fällt da nur die günstigere Schadens(freiheits)handhabung bei LKWs ein und die latente Angst, den Status vom FA aberkannt zu bekommen. Achja: und die ganzen Versicherungsvergleichstools funktionieren bei LKW natürlich nicht...
Grüße, Axel
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ich hab zu dieser LKW-geschichte auch nochmal ne frage:
bin im moment ständig bei mobele.de und ebucht am sondieren nach passenden bullis. viele "werben" ja geradezu mit der LKW-zulassung. bei den bildern fällt mir aber auf, das die teilweise hinten bänke verbaut haben. kann mir das einer erklären???
kann ich mir auf die "ladefläche" bauen was ich will?????
logischerweise müßte die bank dann ohne sicherheitsgurte sein, der bus somit quasi 2-sitzer sein um als LKW durchzugehen, ist meine "denke" soweit richtig?
würde nämlich selber gerne einen als LKW-zugelassenen bulli haben, aber schon hinten gern eine bank drin um sie bei sport-veranstaltungen etc nutzen zu können, zum umziehen, ausruhen etc....
edit: könnte ich mir also auch quasi einen multivan kaufen, die sicherheitsgurte abnehmen und die halterungen zuschweißen, vom TÜV auf 2-sitzer umschreiben und hätte auch einen LKW????
ich bin verwirrt.... vor allem weil die als LKW angepriesenen bullis alle keine trennwand haben...
bin im moment ständig bei mobele.de und ebucht am sondieren nach passenden bullis. viele "werben" ja geradezu mit der LKW-zulassung. bei den bildern fällt mir aber auf, das die teilweise hinten bänke verbaut haben. kann mir das einer erklären???
kann ich mir auf die "ladefläche" bauen was ich will?????
logischerweise müßte die bank dann ohne sicherheitsgurte sein, der bus somit quasi 2-sitzer sein um als LKW durchzugehen, ist meine "denke" soweit richtig?
würde nämlich selber gerne einen als LKW-zugelassenen bulli haben, aber schon hinten gern eine bank drin um sie bei sport-veranstaltungen etc nutzen zu können, zum umziehen, ausruhen etc....
edit: könnte ich mir also auch quasi einen multivan kaufen, die sicherheitsgurte abnehmen und die halterungen zuschweißen, vom TÜV auf 2-sitzer umschreiben und hätte auch einen LKW????
ich bin verwirrt.... vor allem weil die als LKW angepriesenen bullis alle keine trennwand haben...
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das hauptproblem ist:
das finanzamt ist nicht an die verkehrsrechtliche einstufung gebunden--d.h.:es kann lkw in den papieren stehen---zahlen musst du fuer pkw
es waere mal intressant zu erfahren--wie sich so ein verkaeufer verhaelt---wenn man die LKW-zulassung als vertragsbestandteil will---d.h.wenn dein finanzamt den nicht als lkw versteuern will--gibt es das geld zurueck
das finanzamt ist nicht an die verkehrsrechtliche einstufung gebunden--d.h.:es kann lkw in den papieren stehen---zahlen musst du fuer pkw
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meiner ist auch als lkw angemeldet
hab bei mir hinten eine 3er-sitzbank verbaut, natürliche ohne anschnallgurte
zum frühling hin kommen noch dachschränke rein und eine ordentliche seitenverkleidung.
ist ja mir vorbehalten, wie ich meinen lkw von innen gestalte
die klappbank ist zum schlafen auf längeren strecken, die ich als lkw-fahrer zurücklege und die dachschränke als kleinteilsicherung...wenn du verstehst was ich meine
des weiteren, werde ich mir noch eine mobile küche reinschustern, welche nur gesteckt und mit flügelmuttern gesichert wird. diese nehm ich dann nur zum campen mit und falls die mich fragen gehören die flügelmuttern nur zur ladungssicherung der küchenzeile, welche ja transportgut ist und nicht fest verbaut ist
hab bei mir hinten eine 3er-sitzbank verbaut, natürliche ohne anschnallgurte
zum frühling hin kommen noch dachschränke rein und eine ordentliche seitenverkleidung.
ist ja mir vorbehalten, wie ich meinen lkw von innen gestalte
die klappbank ist zum schlafen auf längeren strecken, die ich als lkw-fahrer zurücklege und die dachschränke als kleinteilsicherung...wenn du verstehst was ich meine
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trias hat geschrieben:wird das den ständig neu überprüft? oder reicht das bei der "erstvorführung" ne nackte dose vorzuführen und dann bastel ich mir die kiste voll??
ich denke da wirste von keinem vertragspartner geld zurück gekommen, der gute hat ja keine handhabe über dein örtliches FA...
ich muss mal das naechste mal dran denken--sowas zu machen
auch vorfuehrungen werden unterschiedlich von finanzamt zu finanzamt gehandhabt---ich fahre im durschnitt alle 2 jahre mit dem gleichen fahrzeug vor
nicht zu vernachlaessigen ist auch die rennleitung---die haben schon manch einen"lkw" wegen steuerhinterziehung angezeigt--weil sie die geschichte von der "ladung"nicht geglaubt haben---in dem fall liegt auch die beweislast bei dir
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imteressant was du sagst! also die rennleitung guggt auch noch mal streng.... gut im prinzip möchte ich auch etwas transportieren! (mich! nein scherz!)
ich möchte meine sportgeräte im bulli unterbringen und transportieren, dafür würde ich auch halterungen montieren, gleichzeitig möchte ich aber die "ruhebank" im bus haben. außerdem sieht das ohne möbel ja auch ein bißchen blöd aus...finde ich...
ich möchte meine sportgeräte im bulli unterbringen und transportieren, dafür würde ich auch halterungen montieren, gleichzeitig möchte ich aber die "ruhebank" im bus haben. außerdem sieht das ohne möbel ja auch ein bißchen blöd aus...finde ich...
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Ja, aber es ist auch dem Finanzamt vorbehalten, ob sie durch Deine LKW-Innengestaltung noch der Meinung sind, daß das Fahrzeug vorwiegend zum Gütertransport geeignet ist und genutzt wird. Kommt das Finanzamt zu einer anderen Meinung, so mußt Du Dich leider mit einer Besteuerung als PKW zufrieden geben. Nunja, das ist eben der Preis der vermeintlichen Gestaltungsfreiheit.maulwurf hat geschrieben:...
zum frühling hin kommen noch dachschränke rein und eine ordentliche seitenverkleidung.
ist ja mir vorbehalten, wie ich meinen lkw von innen gestalte
...
Grüße, Axel
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Woschle hat geschrieben:Hey, ich wollte meinen Bulli auch auf LKW ummelden, ABER die Versicherung ist ja ziemlich teuer!! Wie kann man die umgehen? Was kann man machen? Zur Zeit würde ich ca 700 Euro versicherung bezahlen..
Gruß Daniel
andere versicherung suchen--lies das mal hier
http://www.busfreunde.de/read.php?1,513 ... msg-513372
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Ralf82 hat geschrieben:mein kasten kostet 177€ steuern im jahr
wie kommst du auf den betrag??--aufgelastet??--kommt mir etwas hoch vor
mit der vorfuehrung ist von finanzamt zu finanzamt--wie immer---verschieden.es kann gut sein--dass die dich einfach in ruhe lassen---es kann auch sein--dass eben nicht.
oder bei einer zufaelligen verkehrskontrolle---z.b.sonntags auf der bab--wenn du einen anhaenger darn haettest
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Kleine Randbemerkungen zu dem busfreunde-Thread oben:
Zum anderen ist LKW nicht gleich LKW und die Versicherungsbedingungen variieren auch von Versicherung zu Versicherung. Zum Beispiel zahle ich beim HDI bei einem offenen Kasten spürbar weniger als bei einem geschlossenen Kasten und bei der LKW-Versicherung bei der AXA, die ich initial abschließen mußte, ist mir erst nach einer Weile aufgefallen, daß man dort den Versicherungsumfang auf einen 100-km-Umkreis um den Standort beschränkt hatte (Werkfernverkehr).
Grüße, Axel
Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht die gleiche Person sein. Zudem ist es bei Lebensgemeinschaften (ehelich und nichtehelich) mindestens bei einzelnen Versicherungen, ggf. bei allen, möglich, daß der Partner das Fahrzeug auf seinen Namen mit günstigeren Rabatten zuläßt und der Vertrag später seinem Partner "schenkt".wolle612 hat geschrieben:... und der Bus muß auf ihn zugelassen werden, also auch versichert, geht leider nicht anders....
Die Rabattstaffelung variiert von Versicherung zu Versicherung, im Allgemeinen erreicht man tatsächlich nach 3-5 schadensfreien Jahren einen SF-Rabatt um die 40%.Gibbell hat geschrieben:... bei LKW ist der Vorteil dass du bereits nach 3 Schadenfreiheitsjahren auf 40% bist... also perfekt für Fahranfänger...
Zum einen ist zu beachten, daß es Regionaltarife gibt - d.h. die Tarife sind regional unterschiedlich. In Berlin oder auch Hildesheim landet man mit Tarifgruppe 4 bei ca. 1000€/Jahr (also 400€ bei 40%) - tief im Osten in der Butnick kostet es nur die Hälfte. Letztlich hilft da nur ein Anruf bei den Versicherern, um Gewissheit zu bekommen.Marki hat geschrieben:... also ich habe jetzt ein Angebot von der AXA Haftpflicht und Teilkasko mit 150 SB im Jahr 273,-€ bei 40%. ...
Zum anderen ist LKW nicht gleich LKW und die Versicherungsbedingungen variieren auch von Versicherung zu Versicherung. Zum Beispiel zahle ich beim HDI bei einem offenen Kasten spürbar weniger als bei einem geschlossenen Kasten und bei der LKW-Versicherung bei der AXA, die ich initial abschließen mußte, ist mir erst nach einer Weile aufgefallen, daß man dort den Versicherungsumfang auf einen 100-km-Umkreis um den Standort beschränkt hatte (Werkfernverkehr).
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also ich war kürzlich in essen beim FA wegen einer solchen auskunft!trias hat geschrieben:also schränke in der art kommen nicht rein, aber halt halterungen, bügel, haken, sowas in der richtung, evtl. ne spezielle bodenplatte. ABER HALT AUCH NE BANK!
shit..... ob einem das FA wohl im vorfeld freundlich auskunft gibt????
fahre einen whitestar mit multivan-ausstattung, vom vorbesitzer als sonder-kfz WOMO eingetragen, aber leider nicht aufgelastet...d.h. als pkw mit 601 euronen im jahr versteuert....
die sehr freundliche dame erklärte mir folgendes:
maßgeblich für die einstufung als lkw seien weder trennwand noch leerer transportraum
es sei lediglich nötig, daß die länge des nutzraumes, die des personenbeförderungsraumes (gemessen ab gaspedal) übersteigt,
was für mich hieße ich kann meine back2back sitze drinlassen,
die sitzbank muß geklappt sein und die dazugehörigen gurte werden stillgelegt.
die dame würde selbst mit dem zollstock messen!
wie gesagt ist das bisher nur eine erste anfrage gewesen, die allerdings grund zur hoffnung gibt
ich werde dieser tage beim FA vorfahren und dann berichten, ob das auch alles so umgesetzt wurde....
die einen fahren auto, -die anderen leben bus!
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Moin Moin Jungs und Mädls,
du kannst auch einen Viersitzigen-LKW zulassen.... Es liegt lediglich daran ob a) das Finanzamt mitspielt und b) dass die Paxe (Passagiere) nicht durch eine "Ladeverschiebung" oder so gefährdet werden können.
Die allgemeine Praxis der Finanzämter (scheint wohl ne "Dienstanweisung" oder so zu sein) ist von der 50% Regelung und Trennwand (wobei deren Höhe nicht festgeschrieben ist!) bekannt.
Nun könnte man also einen Bus mit zwei Sitzen vorne und z.B. zwei korrekt verbauten Back to Back Sitzen hinten und einer kleinen "Abtrennung" (steht nirgends dass diese verschweisst sein muss oder so...) sagen wir mal ab ca. 30cm Höhe sicherlich als LKW zulassen. So wie das dann aussieht müsste das Finanzamt auch mitspielen - ergo 4-Sitziger Bus mit LKW Zulassung. (hab da extra lang und breit mit meinem TÜV-Mann drüber gesprochen und der ist dort auch der "Ober-Guru" in der Zweigstelle)
Ich für meinen Teil habe im Moment meinen Bus als LKW zugelassen und habe eine komplette WoMo Ausstattung von Westfalia in der Kiste fest verbaut. Jetzt auch noch ein Aufstelldach drauf gemacht. Sicher werden die mich, sofern mal eine Vorfahrt beim Finanzamt fällig wird fragen was ich damit als "LKW" will.
Argumentation z.B. in meinem Fall: Fahre immer wieder mal auf Reitturniere als Teilnehmer und nutze den durch den WoMo Ausbau etwas "zerteilten" Laderaum für das ganze Reitzeugs, wie Sättel, Zaumzeug usw... Da diese Turniere meist übers Wochenende (also 2 Tage) gehen ist eine Schlafstätte natürlich vor Ort auch notwendig. Und geht`s mir ganz bescheiden, dann brauch ich die Liegefläche für ne Massage . AHK ist ja an der Kiste für den Pferdehänger dran....
Mal ganz ehrlich...würdest Du dann nicht auch sagen dass dieser LKW zweckmässig und "artgerecht" genutzt wird?!?!?!
Gleiches lässt sich dann natürlich auch bezüglich Bikesport - Motorradsport - Flugsport (z.B. Segelflieger haben immer einiges an Gerödel dabei - sozusagen als "Privat-Lepo") im allgemeinen und und und gedanklich ausbauen. Oder Du fährst Kanu, gehst boarden, bist Übungsleiter bei was weiss ich was... Es ist halt sicherlich nicht so schlecht ne gute Story, die nicht zu weit hergeholt ist und auch einigermassen nachweisbar wäre sich parat zu legen. Es bringt natürlich nix wenn Du denen erzählst dass Du Motocross fährst und hast nicht mal ne Kiste für....hmmmmm.... oder so....
Grüße,
Tom
du kannst auch einen Viersitzigen-LKW zulassen.... Es liegt lediglich daran ob a) das Finanzamt mitspielt und b) dass die Paxe (Passagiere) nicht durch eine "Ladeverschiebung" oder so gefährdet werden können.
Die allgemeine Praxis der Finanzämter (scheint wohl ne "Dienstanweisung" oder so zu sein) ist von der 50% Regelung und Trennwand (wobei deren Höhe nicht festgeschrieben ist!) bekannt.
Nun könnte man also einen Bus mit zwei Sitzen vorne und z.B. zwei korrekt verbauten Back to Back Sitzen hinten und einer kleinen "Abtrennung" (steht nirgends dass diese verschweisst sein muss oder so...) sagen wir mal ab ca. 30cm Höhe sicherlich als LKW zulassen. So wie das dann aussieht müsste das Finanzamt auch mitspielen - ergo 4-Sitziger Bus mit LKW Zulassung. (hab da extra lang und breit mit meinem TÜV-Mann drüber gesprochen und der ist dort auch der "Ober-Guru" in der Zweigstelle)
Ich für meinen Teil habe im Moment meinen Bus als LKW zugelassen und habe eine komplette WoMo Ausstattung von Westfalia in der Kiste fest verbaut. Jetzt auch noch ein Aufstelldach drauf gemacht. Sicher werden die mich, sofern mal eine Vorfahrt beim Finanzamt fällig wird fragen was ich damit als "LKW" will.
Argumentation z.B. in meinem Fall: Fahre immer wieder mal auf Reitturniere als Teilnehmer und nutze den durch den WoMo Ausbau etwas "zerteilten" Laderaum für das ganze Reitzeugs, wie Sättel, Zaumzeug usw... Da diese Turniere meist übers Wochenende (also 2 Tage) gehen ist eine Schlafstätte natürlich vor Ort auch notwendig. Und geht`s mir ganz bescheiden, dann brauch ich die Liegefläche für ne Massage . AHK ist ja an der Kiste für den Pferdehänger dran....
Mal ganz ehrlich...würdest Du dann nicht auch sagen dass dieser LKW zweckmässig und "artgerecht" genutzt wird?!?!?!
Gleiches lässt sich dann natürlich auch bezüglich Bikesport - Motorradsport - Flugsport (z.B. Segelflieger haben immer einiges an Gerödel dabei - sozusagen als "Privat-Lepo") im allgemeinen und und und gedanklich ausbauen. Oder Du fährst Kanu, gehst boarden, bist Übungsleiter bei was weiss ich was... Es ist halt sicherlich nicht so schlecht ne gute Story, die nicht zu weit hergeholt ist und auch einigermassen nachweisbar wäre sich parat zu legen. Es bringt natürlich nix wenn Du denen erzählst dass Du Motocross fährst und hast nicht mal ne Kiste für....hmmmmm.... oder so....
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@aerobat:
Interessant. In der Straßenverkehrsordnung kann ich das aber nicht finden. Dort gibt es ein paar Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot, allerdings steht dort nichts von Pferdetransportern und/oder grünen Nummernschildern, die ja nur eine steuerliche Bedeutung haben. Auch in den Verwaltungsvorschriften kann ich nichts finden.
Grüße, Axel
Interessant. In der Straßenverkehrsordnung kann ich das aber nicht finden. Dort gibt es ein paar Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot, allerdings steht dort nichts von Pferdetransportern und/oder grünen Nummernschildern, die ja nur eine steuerliche Bedeutung haben. Auch in den Verwaltungsvorschriften kann ich nichts finden.
Grüße, Axel
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@ 3t3 & GVZ
...ihr habt ja Recht....
In Deutschland ist es am Sonntag verboten mit einem LKW einen Anhänger (gleich welcher Art) zu ziehen.
Die Ösis haben das zusätzlich mit nem Gesamtgewicht geregelt, ist glaub ich ein wenig cleverer gemacht. Aber die haben ja auch die Maut-Geschichte funktionierend-clever-preiswert gelöst.
Ich bin bei sowas bisher immer sehr "illegal" unterwegs gewesen und vielleicht auch noch...????...hmmmmm
Das einzige was mich da schrecken kann, ist die evtl. Steuernachzahlung. Hierbei muss man beim "grünen Kennzeichen" natürlich besonders aufpassen, da sind die dann schon wirklich ekelhaft... (was ja auch richtig ist)
Nun, mir ging es vorrangig um die Argumentation bzgl. WoMo und LKW in Bezug auf Finanzamt...also darf ich vom Turnier immer erst Montags nach Hause fahren - oder ich bräuchte ne Sondergenehmigung....uahhhh (keinen Bock drauf hab - kostet immer Geld -)
Also hat man eigentlich noch nen Grund mehr warum ne Schlafgelegenheit im Fahrzeug sein sollte....
Alternativ müsste man das Fahrzeug sozusagen (sofern möglich) zu einem "Zwidder" erklären. Also irgendwie ein Sonder-KFZ WoMo - LKW .....glaub da wird man sich dann aber die Zähne dran ausbeissen...
Grüße,
Tom
...ihr habt ja Recht....
In Deutschland ist es am Sonntag verboten mit einem LKW einen Anhänger (gleich welcher Art) zu ziehen.
Die Ösis haben das zusätzlich mit nem Gesamtgewicht geregelt, ist glaub ich ein wenig cleverer gemacht. Aber die haben ja auch die Maut-Geschichte funktionierend-clever-preiswert gelöst.
Ich bin bei sowas bisher immer sehr "illegal" unterwegs gewesen und vielleicht auch noch...????...hmmmmm
Das einzige was mich da schrecken kann, ist die evtl. Steuernachzahlung. Hierbei muss man beim "grünen Kennzeichen" natürlich besonders aufpassen, da sind die dann schon wirklich ekelhaft... (was ja auch richtig ist)
Nun, mir ging es vorrangig um die Argumentation bzgl. WoMo und LKW in Bezug auf Finanzamt...also darf ich vom Turnier immer erst Montags nach Hause fahren - oder ich bräuchte ne Sondergenehmigung....uahhhh (keinen Bock drauf hab - kostet immer Geld -)
Also hat man eigentlich noch nen Grund mehr warum ne Schlafgelegenheit im Fahrzeug sein sollte....
Alternativ müsste man das Fahrzeug sozusagen (sofern möglich) zu einem "Zwidder" erklären. Also irgendwie ein Sonder-KFZ WoMo - LKW .....glaub da wird man sich dann aber die Zähne dran ausbeissen...
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Bei einem Fensterbus ist das vermutlich wirklich ein sportliches Unterfangen - mit einer Doka oder Pritsche geht das dagegen anscheinend sehr einfach, wenn man eine Absetzkabine hat. Dann läßt sich das Fahrzeug tatsächlich als 50% WoMo/50% LKW zulassen - und das schönste ist, daß man den Wagen dann als LKW besteuern und als WoMo versichern kann.aerobat hat geschrieben:Alternativ müsste man das Fahrzeug sozusagen (sofern möglich) zu einem "Zwidder" erklären. Also irgendwie ein Sonder-KFZ WoMo - LKW .....glaub da wird man sich dann aber die Zähne dran ausbeissen...
Grüße, Axel
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@ 3t3
Das wär`s doch.... Was gelten dsbzgl. für Vorschriften, Empfehlungen für die Finanzämter und so???
Wo kann / könnte man das nachlesen, in Erfahrung bringen???
Grüße,
Tom
Das wär`s doch.... Was gelten dsbzgl. für Vorschriften, Empfehlungen für die Finanzämter und so???
Wo kann / könnte man das nachlesen, in Erfahrung bringen???
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Wende Dich an die Steuerglücklichen. Das sind meines Wissens u.a. Halmi16 (www.forumvwbus.de) und Doka-Dirk (in allen Foren vertreten).
Grüße, Axel
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messen beim finanzamt ergab grünes licht!
mögliche ladefläche bei geklappter sitzbank (ebene ladefläche ) und geklappten b2b sitzen locker 2,30
fahrgastraum ca 1,80
nun müßen die 3-punktgurte der sitzbank raus (den beckengurt werde ich unter der bank "verstecken" wenn möglich)
und beim tüv auf 4-sitzer umschreiben lassen (mögliche varianten: beide b2b sitze werden genutzt, oder ein b2b und der mittlere platz der sitzbank)
danach wieder zum FA!
infos folgen.....
die einen fahren auto, -die anderen leben bus!
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Zur Versicherung noch was. Man kann in den Schadenfreiheitsklassen für LKW, weils du nur 12 Stufen gibt, ziemlich zügig nach unten bekommen, stimmt.
Im Schadensfall mit dem LKW gibts dann auch die Rückstufung um meist zwei Klassen. Normal.
Wenn man diese Versicherung dann aber wieder für nen PKW nehmen möchte wird das umgerechnet.
Wenn man also beste LKW Klasse in PKW übertragen würde,
hätten wir 30%.
Zwei Stufen beim LKW zurück sind dann umgerechnet auf PKW ca. 4-5 Stufen.
Also von 30% auf ca.55%.
War ich da wieder alleinig nicht wissend?
Beste Grüße
Lux-Bus
Im Schadensfall mit dem LKW gibts dann auch die Rückstufung um meist zwei Klassen. Normal.
Wenn man diese Versicherung dann aber wieder für nen PKW nehmen möchte wird das umgerechnet.
Wenn man also beste LKW Klasse in PKW übertragen würde,
hätten wir 30%.
Zwei Stufen beim LKW zurück sind dann umgerechnet auf PKW ca. 4-5 Stufen.
Also von 30% auf ca.55%.
War ich da wieder alleinig nicht wissend?
Beste Grüße
Lux-Bus
Ich möchte sterben wie mein Großvater,
schlafend,
nicht schreiend wie sein Beifahrer
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- Boxer-Tom
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Versicherungstechnisch läuft das doch als LKW bis 1 Tonne Nutzlast (zumindest meine Doka) und ich zahle im Halbjahr dafür ca. 150,- Euro Haftpflicht. Steuer mit LKW-Zulassung 148,- Euro pro Jahr.
Gruß Tom
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hm, mal eben die papiere rauskramen...
EDIT:
also in den "alten" papieren steht:nutz- oder aufliegelast: 820kg
in den neuen steht garkeine zuladung drin.
aber wenn ich vom zulässigen gesamtgewicht von 2460kg das leergewicht von 1465 kg abziehe bleiben plötzlich 995 kg übrig...
muss ich das jetzt verstehen?
also müssen die, die ihren bus aufgelastet haben so viel bezahlen, weil die über 1,0 t kommen???
EDIT:
also in den "alten" papieren steht:nutz- oder aufliegelast: 820kg
in den neuen steht garkeine zuladung drin.
aber wenn ich vom zulässigen gesamtgewicht von 2460kg das leergewicht von 1465 kg abziehe bleiben plötzlich 995 kg übrig...
muss ich das jetzt verstehen?
also müssen die, die ihren bus aufgelastet haben so viel bezahlen, weil die über 1,0 t kommen???
- CoolDarkwing
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LKW-Zul und Trennwand
Die Zulassungskriterien werden immer bescheuerter.
Hab nen T3-Fensterbus mit LKW Zulassung. Ich darf aber die Trennwand nicht rausnehmen, weil es dann zum Verlust des LKW Status kommt.
Bin selbst. Kurier und muss viel rangieren. Aber mit der Trennwand siehst hinter dir nix. Ich warte schon darauf, mal nen Passanten zu erwischen.
Steuern sparen auf Kosten der Sicherheit ist ein Unding dass unsere Finanzbeamten nicht zu interessieren scheint
Hab nen T3-Fensterbus mit LKW Zulassung. Ich darf aber die Trennwand nicht rausnehmen, weil es dann zum Verlust des LKW Status kommt.
Bin selbst. Kurier und muss viel rangieren. Aber mit der Trennwand siehst hinter dir nix. Ich warte schon darauf, mal nen Passanten zu erwischen.
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- Jotze
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@darkwing
das mit der Trennwand ist Tüv abhängig.
Manche wollen eine bis zum dach, anderen reicht eine halbhohe wand, und anderen ist das egal.
ich hatte eine halbhohe wand (bis unter die Kopfstützen) und habe ein stück doppelstegzaun zurechtgeschnitten und nit der halbhohen trenn wand und der B-Säule verschraubt.
damit bekam ich ohne Probleme die LKW zulassung.....
mich stört die Trennwand nicht und die bleibt auch drin, obwohl in den Papieren nur die halbhohe eingetragen ist.
also wenn du willst, kann ich dir mal nen bild schicken, wie das aussieht....wegen der Sicht nach hinten und so
Grüsse
Jürgen
das mit der Trennwand ist Tüv abhängig.
Manche wollen eine bis zum dach, anderen reicht eine halbhohe wand, und anderen ist das egal.
ich hatte eine halbhohe wand (bis unter die Kopfstützen) und habe ein stück doppelstegzaun zurechtgeschnitten und nit der halbhohen trenn wand und der B-Säule verschraubt.
damit bekam ich ohne Probleme die LKW zulassung.....
mich stört die Trennwand nicht und die bleibt auch drin, obwohl in den Papieren nur die halbhohe eingetragen ist.
also wenn du willst, kann ich dir mal nen bild schicken, wie das aussieht....wegen der Sicht nach hinten und so
Grüsse
Jürgen
- CoolDarkwing
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Mein Versicherungsman sagt: Ich versichere dir dein Auto als Womo (knapp 70 Euro im Quartal)
Ich sag ihm: Das iss aber ein LKW Typ 251 geschlossener Kasten mit Durchgang in den Laderaum (148 Euro/Jahr)
Er sagt: Die Vers. prüft nicht die Zulassungsart/Besteuerung des Fz.
Da die Kriterien, was ist Womo und was nicht (z.B. Stehhöhe) bei Versicherung und Finanzamt nicht die gleichen sind scheint er
bis jetzt Recht zu haben.
Er sagt weiter: Wenn eine Liegefläche und ein Schrank dabei sind kann
drin gewohnt werden. Hab ich
Ergo: Womo Versicherung und LKW Steuer
und .... Durchgang (den der TÜV jetzt zum dritten mal nicht bemängelt hat)
Vielleicht ist euer Herr Kaiser ja auch flexiebler als er aussieht?
Viel Glück
Lux-Bus
Ich sag ihm: Das iss aber ein LKW Typ 251 geschlossener Kasten mit Durchgang in den Laderaum (148 Euro/Jahr)
Er sagt: Die Vers. prüft nicht die Zulassungsart/Besteuerung des Fz.
Da die Kriterien, was ist Womo und was nicht (z.B. Stehhöhe) bei Versicherung und Finanzamt nicht die gleichen sind scheint er
bis jetzt Recht zu haben.
Er sagt weiter: Wenn eine Liegefläche und ein Schrank dabei sind kann
drin gewohnt werden. Hab ich
Ergo: Womo Versicherung und LKW Steuer
und .... Durchgang (den der TÜV jetzt zum dritten mal nicht bemängelt hat)
Vielleicht ist euer Herr Kaiser ja auch flexiebler als er aussieht?
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- CoolDarkwing
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@cooldarkwing
habe meine fensterbus als lkw angemeldet und als youngtimer versichert. für nen T3 bj 88 zahle ich 330 TK incl 150 € sb. allerdings muss der bus ca. 20 jahre alt sein......
hier man ne adresse, da gabs schon mal nen thread zu:
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... rsicherung
208 € haftpflicht, 330 € tk mit 150 € selbstbet.
die sind da echt nett und hilfsbereit.
Steuer zahl ich ca. 170€ da LKW mit über 2,8 to zul ges gew.
Grüsse
Jürgen
habe meine fensterbus als lkw angemeldet und als youngtimer versichert. für nen T3 bj 88 zahle ich 330 TK incl 150 € sb. allerdings muss der bus ca. 20 jahre alt sein......
hier man ne adresse, da gabs schon mal nen thread zu:
http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... rsicherung
208 € haftpflicht, 330 € tk mit 150 € selbstbet.
die sind da echt nett und hilfsbereit.
Steuer zahl ich ca. 170€ da LKW mit über 2,8 to zul ges gew.
Grüsse
Jürgen
- CoolDarkwing
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@ jotze
LKW Zul. hab ich. Deine Aufstellung hört sich echt günstig an, leider haut das bei mir nicht hin, da mein Bulli seiner ursprünglichen Aufgabe dienen muss. Ausliefern. Wenn ich da spezielle Versicherungen abschliese, wie z.B. WoMo, Youngtimer, etc. bekomm ich bei nem Unfall richtig Ärger,
wenn Ware im Laderaum liegt. Hab erst vor 6 Wochen meinen alten Lieferwagen auf der Autobahn aufs Dach gelegt. Schaden weit über 20000€.
Bei ner falschen Versicherungsangabe hätt ich gleich in Konkurs gehen können.
Aber den Tip merk ich mir, vieleicht kauf ich mir zu meinem T3 noch nen T2 für Privat.
Gruss Tom
LKW Zul. hab ich. Deine Aufstellung hört sich echt günstig an, leider haut das bei mir nicht hin, da mein Bulli seiner ursprünglichen Aufgabe dienen muss. Ausliefern. Wenn ich da spezielle Versicherungen abschliese, wie z.B. WoMo, Youngtimer, etc. bekomm ich bei nem Unfall richtig Ärger,
wenn Ware im Laderaum liegt. Hab erst vor 6 Wochen meinen alten Lieferwagen auf der Autobahn aufs Dach gelegt. Schaden weit über 20000€.
Bei ner falschen Versicherungsangabe hätt ich gleich in Konkurs gehen können.
Aber den Tip merk ich mir, vieleicht kauf ich mir zu meinem T3 noch nen T2 für Privat.
Gruss Tom
BULLIge Grüsse, Tom
- CoolDarkwing
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.....neues aus essen!
die nette dame vom finanzamt war wohl schon in rentenstimmung.....
der tüv sah natürlich alles ganz anders, ohne trennwand keine chance!
nun wirds doch nur nen 2-sitzer, aber wenigstens kann ich meine klapprückbank drinlassen, nur die halterungen für die gurte außen müßen zugeschweißt werden
die nette dame vom finanzamt war wohl schon in rentenstimmung.....
der tüv sah natürlich alles ganz anders, ohne trennwand keine chance!
nun wirds doch nur nen 2-sitzer, aber wenigstens kann ich meine klapprückbank drinlassen, nur die halterungen für die gurte außen müßen zugeschweißt werden
die einen fahren auto, -die anderen leben bus!