jaja manchmal lohnt es sich wenn man Leidensgenossen trifft.
Ich hab mal was gefunden: Hier
Dann ist es also garnicht rechtmäßig das das FA den Bus einfach als PKW besteuert wenn er die Stehhöhe nicht erreicht?
Mit der Stehhöhe-Regelung haben sie sich evtl. selbst in's Knie geschossen (mal wieder...), denn ein Fahrzeug das KEIN Wohnmobil ist, aber auch nicht die Kritereien für PKW erfüllt (gemäss EU-Richtlinie), kann ja nur noch ein Sonstiges Fahrzeug sein, es sei denn sie sagen sowas gäb es nicht, dann würde ich garkeine Steuern zahlen, schliesslich ist mein Fzg. dann nicht existent.
Definition PKW, Sonder KFZ und eine Musterklage dazu
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Hallo
Es ist sowiso vom Finanzamt eine frechheit ein Campingbus als PKW zu besteuern,nur weil die Stehhöhe nicht 1,7 mtr. ist.
Abzockerei wo es nur irgendwie geht.
Demnächst kommt der Kat für Öfen.
Es ist ja schon was im Gespräch davon.
Gruß Micha
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Gruß Micha
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Ein interessantes Urteil, es betrifft aber vor allem die rückwirkende Besteuerung bis zum Änderungsgesetz. Allerdings macht mir die Urteilsbegründung dennoch Mut, mich im Falle einer Umbesteuerung meiner Doka mit den Finanzbehörden anzulegen.
Grüße, Axel
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das war der grund warum ich es hier gepostet habe. Denn vieleicht hilft es jemanden unter uns Bullifreunden.
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Hmm, entweder habe ich was entscheidendes überlesen, oder dieser Senat hat die "Rückwirkende Besteuerung" in diesem Urteil für Rechtens erklärt???
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Ich habe beim Lesen nicht darauf geachtet, ob die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung Bestandteil des Urteils war - habe den Kram jetzt auch nicht hier im Büro -, aber interessant ist die Einstufung/Klassifizierung der Kraftfahrzeuge vor dem Änderungsgesetz. Ebenfalls interessant ist das Urteil auch deswegen, weil dort alle für die Bemessung der Kfz-Steuer interessanten Quellen genannt werden.
Grüße, Axel
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