LKW-Zulassung für Doka

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Sunflower
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LKW-Zulassung für Doka

Beitrag von Sunflower »

Hallo!

Ich bräuchte da mal eure Hilfe. Und zwar hat mein Vater eine Doka, Baujahr 1990, Diesel. Für die bräuchten wir eine LKW-Zulassung.

Vielleicht kann uns da jemand helfen, was wir alles zu beachten haben: Müssen die Fenster hinten zugemacht werden?
Muss die hintere Sitzbank raus oder kann man auch mit beiden Sitzreihen eine LKW-Zulassung bekommen, wenn die Ladefläche größer ist als der Fahrgastraum?
Wir hatten uns da nämlich überlegt, ob man nicht einfach die Ladefläche verlängern könnte.
Und kann man die halbhohe Trennwand zwischen vorderer und hinterer Sitzreihe rausnehmen?

Es wäre super, wenn uns da jemand Tipps geben könnte!Danke!

Gruß Sunflower :kuss
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Beitrag von ehemaliger User X »

kann alles so bleiben, nur solln die berücksichtigen das der Tresor auch Ladefläche ist, dann haste auch mehr Ladefläche als Cockpit!
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Sunflower
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Beitrag von Sunflower »

Das is ja super! Also brauchn wir keine Verlängerung, gar nix?! :lol:
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Jumpy
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Beitrag von Jumpy »

Lorenzen hat geschrieben:kann alles so bleiben, nur solln die berücksichtigen das der Tresor auch Ladefläche ist, dann haste auch mehr Ladefläche als Cockpit!
Vorsicht:
Das bedeutet aber nicht das das Finanzamt das auch so sieht.....
des Norddeutschen Fluch, Gesabbel und Besuch...
..wobei, Besuch geht ja meistens noch....

_____________________________________________________________________________

Gruß Jumpy

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Beitrag von ehemaliger User X »

dat is aber von finanzamt von finanzamt unterschiedlich, jumpy.

Die kochen ja jeder ihr eigenes süppchen.
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3t3
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Beitrag von 3t3 »

Eben. Und Rurup und Georgensgmünd liegen einigermaßen weit auseinander.

Falls nicht jemand aus dem Raum Nürnberg die konkreten Anforderungen des zuständigen Sachbearbeiters beim FA kennt, hilft eigentlich nur ein Anruf beim Finanzamt. Die offiziellen Kriterien sind jedenfalls, daß das Verhältnis von Ladefläche zu Personenbeförderungsfläche stimmen muß. Bei einfacher Rechnung reicht das bei einer Doka mit Rückbank nicht für einen LKW aus, erst wenn man mit der Tresorkammer trickst, ist das Verhältnis wieder LKW-tauglich. Nicht jede Finanzbehörde läßt sich auf diese Trickserei ein! Und ein weiteres wesentliches Merkmal ist der Gesamteindruck des Fahrzeugs: Serienausstattung in Kunststoff mit dreckigem Innenraum und schmutzigem Gerät auf der Rückbank wirkt überzeugter als eine tiefergelegte Doka mit Lederausstattung und gepflegtem Teppich. Ebenso sind LKW-Zulassungen für einen selbständigen Handwerker leichter als für einen angestellten Akademiker.

Zum Trost: in Bayern soll es mit der LKW-Zulassung einfacher sein als im Rest der Republik. Sagt man.

Grüße, Axel

PS: Die übrigen Fragen ergeben sich aus der Verhandlung mit dem FA. Falls die ohne Besicht überhaupt keine Bedenken haben, den Wagen als LKW zu versteuern, kann man die Trennwand wohl getrost herausnehmen. Ebenso kann es eine Auflage sein, daß die Trennwand drinbleibt und die hintere Sitzbank vernichtet wird. Müßt Ihr mal schauen...
--
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Sunflower
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Beitrag von Sunflower »

Ok, jetzt bin ich auf jeden Fall schon mal schlauer. Danke. Also Baustellenfahrzeug war es immer und erst nach der Zulassung soll er hergerichtet werden. Dann informiern wir uns mal direkt beim FA.
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Boxer-Tom
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Beitrag von Boxer-Tom »

Was ist bei Dir jetzt rausgekommen? :gr

Was sagt das Finanzamt zur Doka?? :gr

Ich hab heute mit FA Regensburg telefoniert und da wurde mir erklärt, daß die Doka auf jeden Fall beim FA vorgeführt werden muß und daß es dem FA egal ist, was in den Papieren steht. Die interessiert, wozu die Doka überwiegend benutzt wird. Falls die Ladefläche kleiner ist, als die Kabine, wird auf jeden Fall als PKW versteuert. "Da sind ja bestimmt mindestens fünf Sitzplätze drin"....hat der nette Herr vom FA noch gesagt :-bla

Irgendwo hab ich schon mal gelesen, daß bei der Doka die Kabine minimal länger ist, als die Ladefläche. Dann hab ich ja schon verloren....

Also aus der Traum von der Doka :cry:
www.bullistammtisch-regensburg.de




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dokapilot
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Beitrag von dokapilot »

Boxer-Tom hat geschrieben:Ich hab heute mit FA Regensburg telefoniert und da wurde mir erklärt, daß die Doka auf jeden Fall beim FA vorgeführt werden muß und daß es dem FA egal ist, was in den Papieren steht. Die interessiert, wozu die Doka überwiegend benutzt wird. Falls die Ladefläche kleiner ist, als die Kabine, wird auf jeden Fall als PKW versteuert. "Da sind ja bestimmt mindestens fünf Sitzplätze drin"....hat der nette Herr vom FA noch gesagt :-bla

Irgendwo hab ich schon mal gelesen, daß bei der Doka die Kabine minimal länger ist, als die Ladefläche. Dann hab ich ja schon verloren....

Also aus der Traum von der Doka :cry:
also wenn du vorführen musst hast ja fast schon verloren. hatte ich ja an anderer stelle schon mal erwähnt. da kommt dann gleich einer mit nem zollstock bzw. gliedermaßstab angerannt.

und wie gesagt: bei meiner zweiten doka wollte das fa nichts von mir wissen. wurde mit 148€ besteuert und fertig. keine ahnung ob die bei mir nur "lkw" und "2 sitze" sehen und deshalb nicht fragen.

bei meiner ersten doka hab ich hinter die rücksitzbank ne spanplatte eingebaut, so dass die ganze kabine etwas kürzer wird. ob das bei dir auch funktioniert weiß ich nicht.
ich hatte auch die tussi vom fa ein wenig angeflunkert. hab der erzählt, dass mir ein tüv-mensch das so gesagt hat.

im schlimmsten fall muss die bank hinten raus.

ich würde erstmal ganz ruhig zulassen und schauen was passiert.
wenn die sich natürlich alle "lkw" auf verdacht vorführen lassen sieht´s schlecht aus.

mfg
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