Reihenfolge zulassung finanzamt versicherung???

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da mike
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Reihenfolge zulassung finanzamt versicherung???

Beitrag von da mike »

also - es handelt sich hier um einen T3 Multivan welcher zwei jahre still gelegt war.....
jetzt tüv neu und alles wieder gut
nun folgt die zulassung - wobei die arme socke ja spaaren will

also momentan ist er als womo eingetragen
aber die multivan ausstattung hinten ist raus, trennplatte drinn und vier
verzurrösen
er wird als womo versichert - steht ja so im schein.....
dann kommt der wisch vom finanzamt - die wollen dann warscheinlich
steuern für pkw haben - also einspruch....
beim vorfahren wird der finanzheinie sehen, dass es sich weder um pkw noch um womo handelt, sondern lkw

also werden wir dann versicherung womo und steuern lkw zahlen.......
seh ich das richtig oder erwartet mich da ne andere überraschung??
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Craven
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Beitrag von Craven »

Hm...gut und schön. Ich weiß nicht wie der Fiskus es bei euch in München hält, aber die Trennwand muß fest sein, also möglichst original (Blech), darf aber einen Durchgang nach hinten haben.
Das liegt aber im Ermessen des Finanzamtheinis, kann also sein das er mit der Trennwand zufrieden ist.
Der Hauptknackpunkt liegt eher darin, das sämtliche Punkte für die Aufnahme von Sitzen, Sitzbänken und Sicherheitsgurten unbrauchbar gemacht werden müssen. Das heißt, eine Rückrüstung mit Sitzplätzen die während der Fahrt genutzt werden können, darf nicht mehr möglich sein.
Hier oben pochen die darauf, weil schon sehr viele auf diese Idee kamen um Steuern zu sparen.
Außerdem verlangen viele Finanzämter, das mindestens die hinteren beiden Seitenscheiben raus müssen und durch eingeschweißte Bleche ersetzt werden müssen.
Ich an deiner Stelle würde gezielt wegen dieser Punkte nachfragen, denn einen Pkw oder WoMo als Lkw zuzulassen hat viele Hürden.
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Jotze
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Beitrag von Jotze »

moin moin,

ich hab das grad hinter mir (letzte Woche), das lief so ab:

mit dem Tüv VORHER gesprochen was zu tun ist, der meinte Trennwand rein, gurtlöcher zuschweissen und fertig. Die Sitzbankbefestigung hinten für die Liegefläche (will ja auch mal drin schlafen), brauchte nicht raus, da ich die auch mal wieder rein bauen will. Das war für den Prüfer ok, solange da keiner drauf sitzt während der Fahrt.
Ich hab mir direkt bei dem Prüfer, mit dem ich gesprochen habe nen Termin geben lassen. Bei sowas ist das von Vorteil, da vieles vom Prüfer abhängt. Manche wollen ne Trennwand, andere nicht.....
Dann beim TÜV vorgefahren (geht nicht bei der DEKRA oder GTÜ...) und ein Abnahmegutachten erstellt. (ca. 50 Euro)
Darin steht, dass das Fahrzeug nun nur noch 2 oder 3 Sitzplätze hat, eine Trennwand drin ist und nun als Fahrzeugtyp LKW gilt.
Mit dem Gutachten zum Anmelden und dann ist es ok.
Scheiben hinten zuschweissen kann das FA nicht mehr verlangen, da die Rundumsicht nach hinten als wichtiger bewertet wird.
Ich hatte vorher auch mit dem FA gesprochen, der Beamte war freundlich und sagte mir, dass wenn sie die Infos vom Strassenverkehrsamt hätten, bräuchte ich nich beim FA vorfahren, Scheiben wären auch OK. Das ist aber auch von Fa zu FA unterschiedlich.

Besser alles vorher klären, als hinterher sich ärgern.

PS: Du kannst den Bulli NICHT als LKW zulassen und dann als WOMO versichern..... es gilt der Fahrzeugtyp, der bei der zulasssung im Fahrzeugbrief steht.

Grüsse

Jürgen
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