Trennwand
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Trennwand
Ich hab folgende frage, darf mann sich eine Trennwand auch aus holz reinbauen, oder muss sie eingeschweißt sein?
Ich hab halt mal einen mit einer aus mdf platte gesehen.
Ich hab halt mal einen mit einer aus mdf platte gesehen.
Ob groß ob klein, passt immer rein,
sogar ohne fummeln.
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- Toffi
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Das kommt im Endeffekt auf dein Finanzamt an.
Manche fordern eine komplett geschlossene Blechwand, manchen reicht sogar die halbhohe. Auch bei der Trennwand mit Tür scheiden sich die Geister.
Meinem FA wäre es auch recht gewesen, wenn ich den Teil über der halbhohen Wand mit einer Plexiglasscheibe zu gemacht hätte, sofern eingeklebt und nicht nur geschraubt. Ich habe dann ein Estrichgitter passend eingesetzt, das genügt auch.
Toffi
Manche fordern eine komplett geschlossene Blechwand, manchen reicht sogar die halbhohe. Auch bei der Trennwand mit Tür scheiden sich die Geister.
Meinem FA wäre es auch recht gewesen, wenn ich den Teil über der halbhohen Wand mit einer Plexiglasscheibe zu gemacht hätte, sofern eingeklebt und nicht nur geschraubt. Ich habe dann ein Estrichgitter passend eingesetzt, das genügt auch.
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Mahlzeit!Du brauchst ersmal gar keine Trennwand.
Auch wenn Dein FA eine möchte.
WER das sagt?Der BFH!
Und der hat das letzte Wort,nich Mr. Wichtig bei irgendeinem Dorffinazamt.
Kann man nachlesen:
http://www.steuerlinks.de/bfh-viir-11-06.html
Gruß Frank!
Auch wenn Dein FA eine möchte.
WER das sagt?Der BFH!
Und der hat das letzte Wort,nich Mr. Wichtig bei irgendeinem Dorffinazamt.
Kann man nachlesen:
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Gruß Frank!
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Mahlzeit!Ich mein gar nix dazu wie Du es machen sollt.
Es war ein Hinweis zu einem Bundesweit geltenen Urteils.
Auf der BFH-Seite findest du weiteres zu Fenstern,Laderaumgröße zu Fahrgastraum,äußeres Erscheinungsbild usw.
Das ist für jedes FA gültig.
Und lässt sich auch nicht durch die persöhnlich Auslegung eines FA-Heinis aushebeln.
Wenn man sich an diese Urteile und Entscheidungen hält is man damit durch.
Klar ist der Weg des geringsten Widerstands manchmal einfacher.
Gruß Frank!
Es war ein Hinweis zu einem Bundesweit geltenen Urteils.
Auf der BFH-Seite findest du weiteres zu Fenstern,Laderaumgröße zu Fahrgastraum,äußeres Erscheinungsbild usw.
Das ist für jedes FA gültig.
Und lässt sich auch nicht durch die persöhnlich Auslegung eines FA-Heinis aushebeln.
Wenn man sich an diese Urteile und Entscheidungen hält is man damit durch.
Klar ist der Weg des geringsten Widerstands manchmal einfacher.
Gruß Frank!
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Ja okay, dann dank ich dir für den Hinweis. Laut dem Urteil brauche ich ja dann gar keine Trennwand, aber ob ich das riskieren soll, weiß nicht.
Darf ich dich vlt. noch nach weiteren Links, wie du meinst zu: zu Fenstern,Laderaumgröße zu Fahrgastraum,äußeres Erscheinungsbild usw. bitten?
V.a. würde mich auch interessieren, ob die Möglichkeit noch besteht hinten eine Rücken zu Rücken Bank zu montieren und ihn als 5 Sitzer eintragen?
Vielen Dank!
Grüße
Darf ich dich vlt. noch nach weiteren Links, wie du meinst zu: zu Fenstern,Laderaumgröße zu Fahrgastraum,äußeres Erscheinungsbild usw. bitten?
V.a. würde mich auch interessieren, ob die Möglichkeit noch besteht hinten eine Rücken zu Rücken Bank zu montieren und ihn als 5 Sitzer eintragen?
Vielen Dank!
Grüße
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Mahlzeit!Naja,Ausnahmsweise.Zu den Fenstern ein Urteil:
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2001/XX010072.HTM
Steht aber auch wie in dem anderen noch mehr interessantes drin.
Angemerkt:Auf der BFH-Seite gibts auch ne Suche!
Mit den 5 Sitzen wie du es vorhast,also eingetragen:Vergiß es.
Ich hab so vor 2/3 Jahren fürn Kumpel einen Bus umgebaut.
Sitzbank im Mittelbereich,nur für Kleine,war eng.
Dahinter die Original-Trennwand.Die saß dann ca. Mitte Schiebetür.
Passte zur 50/51% Regelung der Fa,der Tüvi hats abgenommen UND:Das Fa hat die LKW-Besteuerung belassen.
Obs an seinem Gewerbe lag?KA.
Nur haben wir das noch 2x gemacht.
Keine Probs.
Ne Sitzbank kannste reinbauen.Sitzen während Pausen,zum Arbeiten usw.
NOCHMAL:Als Sitze eingetragen während der Fahrt so wie Du es vorhast:Vergiss es !!!
Gruß Frank!
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2001/XX010072.HTM
Steht aber auch wie in dem anderen noch mehr interessantes drin.
Angemerkt:Auf der BFH-Seite gibts auch ne Suche!
Mit den 5 Sitzen wie du es vorhast,also eingetragen:Vergiß es.
Ich hab so vor 2/3 Jahren fürn Kumpel einen Bus umgebaut.
Sitzbank im Mittelbereich,nur für Kleine,war eng.
Dahinter die Original-Trennwand.Die saß dann ca. Mitte Schiebetür.
Passte zur 50/51% Regelung der Fa,der Tüvi hats abgenommen UND:Das Fa hat die LKW-Besteuerung belassen.
Obs an seinem Gewerbe lag?KA.
Nur haben wir das noch 2x gemacht.
Keine Probs.
Ne Sitzbank kannste reinbauen.Sitzen während Pausen,zum Arbeiten usw.
NOCHMAL:Als Sitze eingetragen während der Fahrt so wie Du es vorhast:Vergiss es !!!
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Hallo,
reicht das eigentlich wenn ich eine Sperrholzplatte nehm und eine Doppelsitzbank einbauen möchte (d.h. Abstützung durch die Trennwand) oder wird die Lehne von der Bank dann instabil. Befestigen wollte ich die Wand mit Winkeln - wird wohl irgendwie labil, gibts da vlt. eine bessere Möglichkeit für die Trennwand? (wieso gibts auch so wenig statische Doppelsitzbänke )
Danke!
Grüße
reicht das eigentlich wenn ich eine Sperrholzplatte nehm und eine Doppelsitzbank einbauen möchte (d.h. Abstützung durch die Trennwand) oder wird die Lehne von der Bank dann instabil. Befestigen wollte ich die Wand mit Winkeln - wird wohl irgendwie labil, gibts da vlt. eine bessere Möglichkeit für die Trennwand? (wieso gibts auch so wenig statische Doppelsitzbänke )
Danke!
Grüße
- goerdy
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hallo,
Die Sitzbank kannste Selbst Statisch machen, bemühe mal die Suche, was der Tüv dazu sagt ist allerdings die andere SAche.
lg
goerdy
edith http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... trennwand,
Die Sitzbank kannste Selbst Statisch machen, bemühe mal die Suche, was der Tüv dazu sagt ist allerdings die andere SAche.
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goerdy
edith http://www.bulliforum.com/viewtopic.php ... trennwand,
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hallo,
danke für eure Hilfe.
Nochmal sone Frage, da es doch schwerer ist als ich dachte, eine ordentliche Doppelsitzbank aufzutreiben und ich noch einen Sitz hinter dem Fahrersitz (Back-to-Back) übrig habe: Darf ich mit diesem Back-to-Back Sitz 3 Plätze für die LKW-Zulassung eintragen? Trennwand am besten hinter Fahrersitz oder wenn nicht möglich dann hinter dem Back-to-Back Sitz? Das müsste doch auch möglich sein, dann hätte ich den Stress mit der Doppelsitzbank nicht (Befestigung usw.). Hinter der Trennwand darf der Sitz glaube ich nicht mehr stehen oder ist ja Ladefläche? Aber wenn Trennwand hinter dem Sitz ist, wirds ja problematisch mit der 51% Ladeflächen Regel?
Danke
Grüße
danke für eure Hilfe.
Nochmal sone Frage, da es doch schwerer ist als ich dachte, eine ordentliche Doppelsitzbank aufzutreiben und ich noch einen Sitz hinter dem Fahrersitz (Back-to-Back) übrig habe: Darf ich mit diesem Back-to-Back Sitz 3 Plätze für die LKW-Zulassung eintragen? Trennwand am besten hinter Fahrersitz oder wenn nicht möglich dann hinter dem Back-to-Back Sitz? Das müsste doch auch möglich sein, dann hätte ich den Stress mit der Doppelsitzbank nicht (Befestigung usw.). Hinter der Trennwand darf der Sitz glaube ich nicht mehr stehen oder ist ja Ladefläche? Aber wenn Trennwand hinter dem Sitz ist, wirds ja problematisch mit der 51% Ladeflächen Regel?
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