Nur zur Info.
Bin gerade darüber gestolpert:
09.09.2008
Verschärfte Kfz-Besteuerung
Kombi oder Geländewagen können nicht mehr pauschal nach Gewicht als Lkw eingestuft werden, um Steuern zu sparen. Das folgt aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Az.: II R 62/07).
Demnach hängt die steuerlich günstigere Einstufung eines Fahrzeugs als Lkw nicht mehr allein vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Die Besteuerung als Pkw kann das 10-fache der Lkw-Besteuerung ausmachen – im Urteilsfall sind es 1.578,00 statt 178,00 Euro pro Jahr gewesen. Für die steuerliche Bemessung zähle nun die Größe der Ladefläche. Auch die Auslegung des Gepäckraums mit Teppich spreche eher für die Einstufung als Pkw als Lkw. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges müsse mehr als 2,8 Tonnen betragen. Als Lkw besteuert werden können ferner nur noch Kombis, Geländewagen oder bestimmte Komfort-Geländewagen, bei denen auf den hinteren Plätzen keine Personen mehr befördert werden können. Dies könnten Unternehmer mit dem Ausbau der Gurthalterungen und der Rückbank erreichen. Außerdem sollten sie schon vor dem Kauf die Bauart des Fahrzeugs prüfen.
Besteuerung als LKW oder PKW (Kriterien lt. BFH)
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Besteuerung als LKW oder PKW (Kriterien lt. BFH)
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