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Einmal LKW - Immer LKW?

Verfasst: 18.05.2009, 16:49
von Domip2
Guten Tag alle miteinander!

Ich hab da mal eine Frage:

Wenn ich mir einen T3 Fensterbus kaufe, welcher aber als LKW zugelassen ist (ich frage mich eh wie das geht) und ich den in einem anderen Bundesland, zB Bayern wieder neu anmelde, hat der Bulli dann automatisch wieder eine LKW Zulassung oder muss ich den dann erst wieder vorführen etc?
Weil ich hab keine Lust mir nen Bus zu kaufen, welchen ich dann hier nicht wieder als LKW zulassen kann

Grüße und Danke schonmal

Verfasst: 18.05.2009, 16:53
von 3t3
Wenn der Bus (gemaess Fahrzeugpapiere) mehr als 3 Sitzplaetze hast, laeuftst Du beim Wechsel zu einem anderen Finanzamt Gefahr, dass das Fahrzeug als PKW besteuert wird. Ob das der Fall sein wird, kannst Du nur durch Erkundigungen beim Finanzamt direkt oder indirekt ggf. ueber andere Kunden des betreffenden Finanzamtes herausfinden. Und selbst dann kann es noch anders kommen als geplant.

Gruesse, Axel

Verfasst: 03.08.2009, 19:53
von markVR6
Hallo,
bei uns hat man mir gesagt, dass es kein Problem wäre einen T3 mit Fenstern als LKW zu zulassen da der T3 als LKW auch ab Werk mit Fenstern ausgeliefert worden ist !! Darf dann aber max. 3 Sitzplätze haben und meist auch eine Trennwand !!

Wie schon gesagt wurde, besser aber vorher fragen !!

Gruß
Mark

Verfasst: 03.08.2009, 21:50
von T3-Staff
Mahlzeit!Ich finde folgende,immer wiederkehrende Sätze ausserordendlich erheiternd:

(ich frage mich eh wie das geht)

bei uns hat man mir gesagt

Diese Thema is so oft durchgekaut das selbst ein Schwerstkranker intravinös damit ernährt werden könnte.

Man braucht nich höhren,Glauben oder sich Gedanken machen.
Man muß nur entsprechende BFH-Urteile lesen.
Bundeseinheitlich geltend,für jedes FA.
Gruß Frank!

Verfasst: 03.08.2009, 22:27
von 3t3
Frank, da sind Theorie und Praxis.

Die Theorie sagt: es gibt BFH-Urteile, die dies und jenes belegen (und auch manches, was der LKW-Zulassung eines T3 entgegen spricht) und daran muessen sich die Aemter halten.

Die Praxis besagt: jeder Finanzbeamte hat einen Subset der Urteile im Gedaechnis (und sei es auch nur durch die nicht immer fehlerfreie Wiedergabe in den Printmedien) und richtet sich erst einmal danach.

Der theoretische Weg ist hart und steinig und kann auch fuerchterlich nach hinten losgehen (schliesslich wird nach tatsaechlicher Nutzung besteuert und nicht nach Fahrzeugtyp) und der praktische Weg ist manchmal entbehrungsreicher, aber kuerzer.

Muss eben jeder selber entscheiden, welchen Weg er waehlt.

Wobei ich Dir recht gebe: bei TUeV- wie bei Steuerfragen sind Aussagen wie "Mir hat man gesagt" oder "Bei mir war das kein Problem" klassische Null-Aussagen.

Axel

Verfasst: 03.08.2009, 22:37
von T3-Staff
Mahlzeit!Kann man so sehen Axel.Du weißt das Ich ich mich praktisch seit 10 Jahren mit diesen Sachen beschäftige und nich mit lesen, und daher versteh ich manche Leichtgläubigkeit und Gehorsamssyndrom nich mehr.
Und immer die wilden Aussagen.Ich hab einen!!!!!!!!!Tüvi gefragt.Und nun is es Bundeseinheitlich gültig.
Wieviel Vorträge hab ich wegen Auflastung gelesen,von wegen illegal mit Kopie Blah Blah!!!
Hab mehrmals in mehreren Foren nach Gesetzestexten oder Urteilen gefragt.
Aber,jetzt SORRRY für den Ausdruck:die Minderbemittelten Laberköpfe konnten keinen bringen!Aber eben in Foren labern und sülzen.
Komisch war auch das 4 Tüvbeamte und Prüfer was anderes gesagt haben.
LKW Kriterien sind in den meisten Fällen eh nur fürs FA wichtig.
Beim Tüv gelten andere Maßstäbe.
Ich bekomm immer noch nen Polo oder Fiesta als LKW eingetragen , obs FA das mitmacht is ein anderes Ding.
Gruß Frank!

Verfasst: 12.09.2009, 13:39
von Boje83
Ich kann dazu mal meine Erfahrungen widergeben, falls das hilft. Wobei die FA's und TÜVler je nach Bundesgebiet teilweise unterschiedlich entscheiden.
Ich habe mir einen BW-Fensterbus zugelegt, der nach Papieren VOR der Bauratuntersuchung ein PKW war. Der Baden-Württembegische TÜVler hat den dann in meinem Auftrag als LKW umgeschlüßelt.
Das Kieler FA hat dann mit korrekter Schlüßelnummer für LKW dennoch einen PKW-Steuerbescheid versendet, aus "Angst" ich hätte hinten eine Rückbank drin.
Nach einem Anruf dort musste ich den leeren Kasten vorführen, der dann von der Mitarbeiterin des FA einwandfrei als LKW eingestuft wurde.
Auch mit Fenstern, mit dem Argument, dass die Ladefläche groß genug sei.

In Hamburg wurde ich gebeten, die Gurtaufnahmen eines ähnlichen Fahrzeugs mittels Schweißpunkten unbrauchbar zu machen und die Fenster zuzuschweißen, schrauben hätte nicht gereicht.
Meinen Argumenten, dass getönte Scheiben, die von außen eine Einsicht verhindern, von innen aber eine bessere Rundumsicht für den Fahrer, was besonders im Innenstadt-Bereich im Lieferverkehr eine deutliche Sicherheitssteigerung ergeben würde wurde dann Folge geleistet, die getönten Scheiben wollte dann keiner mehr sehen.

Den jeweils erst nach der Vorführung beim Finanzamt eingesetzen Campingkrams sieht der TÜV hier als "Ladung", die Befestigungen am Fahrzeug als "Ladesicherung" und das Finanzamt fragte bisher nie wieder nach.
Der TÜVler hier meinte:"Für mich ist es scheißegal was da drin ist, solange man es anhalten kann, es nicht alle seine Flüßigkeiten auf die Straße verteilt und auch ansonsten Verkehrstauglich ist."
Ob das nur Glück ist vermag ich nicht zu beurteilen.

Re: Einmal LKW - Immer LKW?

Verfasst: 24.03.2014, 15:16
von mistermusic
Moin.

Ich gruschtel dieses Thema mal wieder nach vorne *wühl* - da ich hier auch noch ein bissl was nachhaken wollte.

Hab einen T3 Fensterbus, momentan 2 Sitzplätze und eine Trennwand. Ist als LKW zugelassen. Soll auch so bleiben, da ich ihn zu 80-90% auch als LKW nutzen werde. Ab und zu kommts jedoch dann doch mal vor, dass ich mit ein paar Kollegen zusammen auf nen Bühnenbaujob fahre und/oder vor Ort auch übernachte. Die nahliegendste Idee: Multivan-Klappbank rein, dann hat man 5 Sitzplätze bzw. 2 Schlafplätze drin. Die Trennwand würde ich teilweise kappen und so umbauen, dass ich - wenn ich ihn als LKW nutze - ein Gitter einhaken und arretieren kann (steh nich so auf von hinten anfliegende Lautsprecherboxen).

Nun die große Frage: Die zusätzliche Sitzbank muss ich ja eintragen lassen!? Oder? Ich schätze mal, dass ich dann Gefahr laufe, meine Brummi-Zulassung zu verlieren?

Re: Einmal LKW - Immer LKW?

Verfasst: 24.03.2014, 15:28
von Vinreeb
Du läufst nicht nur Gefahr. du verlierst sie.
Inzwischen hat sich einiges geändert was die LKW-Zulassung angeht, ich hab auch nur Hörensagen...
Aber wenn du dir eine Sitzbank rein baust und entsprechend zB 5 Sitzplätze eintragen lässt verlierst du deine LKW Zulassung, weil dein Bus als 5 Sitzer mit Fahrgastraum dann kein reiner LKW mehr ist, sondern ein FZ mit dem Personen oder eben wahlweise Ladegut transportiert werden kann. So was wird dann leider als PKW versteuert.
Bisher war es sogar so, dass im Fahrgastraum die Gurtbefestigungspunkte unbrauchbar gemacht werden mussten.
Eine eventuelle Möglichkeit bestünde, wenn du die Sitzbank sehr nahe an die vorderen sitze baust und dahinter dann eine neue Trennwand einbaust. die reine Ladefläche muss angeblich 51% der Fahrzeuginnenlänge ausmachen.

Wie gesagt, alles Hörensagen, alles direkt vom TÜV-Prüfer abhängig.

An deiner Stelle würde ich zur nächsten TÜV-Filiale fahren und dem mein Anliegen erklären, der kann dir dann Tipps geben wie das aussehen muss falls es geht :)