Hallo miteinander,mir stellt sich die Frage,der Möglichkeit eines Nachträglichen Einspruchs zur
Steuer einzulegen, unter Verweiß auf das Aktenzeichen das hier bekannt ist.
Habe leider damals,als das Gesetz in Kraft trat den Wiederspruch vergessen einzulegen.
Steuer
- marioschreiber
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