Seite 1 von 1

Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 01.08.2010, 14:00
von Lichtschachtsucher
Hallo zusammen!!!

Hab nu´nen alten EON-Werkstattwagen gekauft,... T4 1,9L TD mit 68PS, 3 Sitze vorn und fester Trennwand
(mit Fensterchen). Hinten ist n kompletter Werkstatteinbau drin.

Mit meinen 2 linken Händen kann ich mit den Werkstatteinbauten nix anfangen (*g) und will da hinten ein Bett
drin haben.... Meine Idee: Trennwand halbieren (nicht raus, damit der Hund hinten bleibt), alles entrosten und
schick machen und dann nen Teil der Schränke behalten und ein Festbett verbauen...

...nur WAS MACHE ich mit diesem Eintrag "SoKfz-Werkstattwagen"?? Möchte ihn eigentlich in der kommenden
Woche anmelden... kann ich ihn nach Fertigstellung der Arbeiten noch umschreiben? Und in WAS? Eine Wohn-
mobilzulassung werde ich nicht bekommen... keine Gasanlage, keine Wasseranlage, keine Stehhöhe...

Eine kleine Grundausbildung zu diesem Thema und ein paar kreative Ideen zu meinem Fall würden mich wirklich freuen!

Viele Grüße!

Falk

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 01.08.2010, 20:41
von Urpilsfan
Mal eine ganz blöde Frage von mir zu dem Thema : Warum sollte in einem Wekstattwagen nicht auch ein Bett für den Monteur drinn sein ??? Ich würde ihn einfach so anmelden und fertig eine nachträgliche Änderung kann man später immer noch machen falls es mal Probleme geben sollte !

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 09:14
von Lichtschachtsucher
Joa - grundsätzlich ist das auch nicht falsch - aber was wäre der Vorteil? Und... bei wem, wann und wie meldet man das um? Ich habe leider GAR KEINEN Einblick!

Hilfe!

;)

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 09:21
von longbay
der vorteil wäre, daß du weniger steuern bezahlst. wobei ich nicht sicher bin, ob die so.kfz-regelung überhaupt noch aktuell ist.
falls nicht, melde den wagen doch auf LKW um, dann bezahlst du zwischen 148-178 taler im jahr für steuern, ansonsten wird es teuer, da der bus als pkw besteuert wird und dann je nach variante bei 600 im jahr liegen dürfte.

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 09:35
von Lichtschachtsucher
Dann klingt der LKW sicherlich am Besten - aber ist der Versuch überhaupt sinnig, wenn ich meine Trennwand auf die Hälfte kappen und zu den beiden Serienfenstern (Schiebetür rechts und heck) noch ein Weiteres kleines Klappfenster (S4) hinten links einbauen will? Wobei ein Versuch ja nie umsonst ist... aber meine zentrale Frage wäre:

WAS genau muß ich wo machen, wenn ich das Auto zum LKW umsschreiben lassen wollte? Melde ich das beim Anmelden beim Strassenverkehrsamt um oder beim Tüv? Oder wo sonst?

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 09:52
von Goldwinger
Moin,

auch hier der Rat: erst zum TÜFF, dann schrauben, dann anmelden.

Der TÜV ist die richtige Adresse, wenn es um die Umschreibung von PKW zum LKW geht. Dabei sind gewisse Dinge zu beachten.
1. die Trennwand ist schon enmal die erste Voraussetzung, dabei kann es auch eine halbhohe sein
2. die Fenster , ausser Fenster Schiebetür und das möglliche Fenster hinter Fahrersitz müssen verdunkelt sein. Dabei ist es zum Teil vom TÜV abhängig, ob es sich dabei um eine getönte Folie, oder um eine undurchsichtige Folie handeln muss.
3. ein fest eingebautes Bett ist, zumindest bei der Abnahme, komplett kontraproduktiv, also FINGER WEG.
4. ein zusätzlich eingebautes Fenster kann Dir evtl. Probleme machen, also erst fragen.
5. bei der Ummeldung auf LKW lohnt es sich nur dann, wenn die Zuladung WENIGER als 1 Tonne beträgt, ansonsten kostet die Versicherung mal schnell über 1000 Euro, da sich die Fuhre dann im gleichen Kreis wie die "Killersprinter" bewegt. Eine Ablastung auf z.B. 950 kg ist aber möglich, kann der TÜFF auch gleich erledigen.

auch nach der Ummeldung zum LKW ist einiges zu beachten:

fahren mit Anhänger am Sonntag: VERBOTEN und teuer ( einige Bundesländer arbeiten allerdings an einer Lockerung dieser Regelung)
fest eingebautes Bett: möglicher Verlust der LKW Zulassung und STEUERHINTERZIEHUNG !!!!!

ansonsten kann sich die Ummeldung auf LKW lohnen, je nachdem wofür DU das Auto nutzen willst.

Viel Spass beim Schrauben.

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 09:59
von Lichtschachtsucher
Gute Antwort... da das Bett tatsächlich IMMER drin und auch fest verschraubt sein soll, werde ich mir den LKW also schenken und einen PKW anmelden, da das WoMo meines Wissens nach Stehhöhe haben muß, richtig?

Hm.. dann muß ich wohl an der Versicherung sparen.. ne günstige Haftpflicht ohne Kasko oder so..

Vielen Dank!

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 02.08.2010, 17:56
von der dennis
Also Umschreibungen macht der TüV.

Für die LKW- Zulassung gelten je nach Gegend und/oder Prüfer verschiedene Kriterien...
fakt ist das der Laderaum größer sein muss als der Fahrgastraum, DAS ist sicher.
Fenster verdunkelt? Neenee, ich hab nen Halbkasten, bei dem "fehlen" die hintersten Seitenfenster,
Schiebetüre und gegenüber sowie Heckklappe sind mit Klarglasscheiben versehen, ab Werk (ok, mittlerweile getönt, aber aus anderen Gründen...)

Also mein Vorgehen wäre:
mit dem Hobel zum Tüv, fragen was er haben will bzw. was er duldet für eine LKW- Zulassung und dann Schrauben...
über das Bett würde ich sooo direkt nicht reden, und das Gestell kannste ja einbauen wenn Du ihn vorführst, nur besser dann ohne Lattenrost und Matraze...

Vielleicht kommt nach der Anmeldung das Finanzamt noch angeschlurft und will Dein Auto sehen, ob das denn wirklich ein LKW ist, oder sie schicken Dir einfach einen Steuerbescheid über nen PKW (DAS merkste dann schon)...
Dann einfach mit deinem Sachbearbeiter sprechen...

Soviel von mir...

Re: Mein Neuer: T4 1,9 TD "SoKFZ-Werkstattwagen" Was machen????

Verfasst: 28.05.2011, 15:13
von Ladytron
ich hab einen SoKFZ Werkstattwagen. (T3)

Ca 140 EUR /steuern im jahr (diesel)
sonntag mit anhänger fahren

probleme macht wenn überhaubt das finanztamt
kannst mich aber gerne per pn fragen.

für alle anderen habe ich hie noch eine bis eineinhalb werkstattfahrzeug einrichtungen zu vermieten / verkaufen.