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Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 03.11.2010, 15:02
von RollingRudi
Hallo,
weiß jemand ob ich ein als WoMo eingetragenes Fahrzeug auch steuerbefreit bekomme?
Grüße,
Rudi

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 03.11.2010, 17:01
von Urpilsfan
Na ja ich denke da muss im Schwerbehindertenausweiss auf jeden Fall ein G ( gebindert) vorhanden sein ! Intresieren würde mich das aber auch ob es das bei einem Wohnmobil auch gibt diese Steuerbefreiung oder Ermäßigung !

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 03.11.2010, 18:37
von Atlantik90
Siehe da http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html" onclick="window.open(this.href);return false;
G langt nicht, muss aG, H oder Bl sein. Gilt für ein Fahrzeug und darf auch ein Womo sein.

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 03.11.2010, 19:33
von Goldwinger
Moin,

es gibt auch die Steuerermäßigung um 50%. Der Schwerbehinderte mit Eintragung G im Ausweis kann diese Ermäßigung erhalten, wenn zum Beispiel der GdB über 50 und unter 100% ist und kein AG o.ä. im Ausweis steht.

Allerdings: das Fahrzeug muss auf ihn angemeldet werden, die Ermäßigung wird im Kfz-Schein eingetragen, und das Fahrzeug darf nur vom Schwerbehinderten gefahren werden, sonst besteht evtl. der Straftatbestand der Steuerhinterziehung :-bla :-bla :-bla :-bla :-bla :-bla :-bla :-bla

ausserdem kann diese Ermäßigung nur für 1 Fahrzeug beantragt werden ( soweit ich weiß).

Nähere Auskünfte über jedes Strassenverkehrsamt.

Grüße sagt


der Goldwinger

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 03.11.2010, 19:45
von Atlantik90
und wenn er die Steuerermäßigung in Anspruch nimmt, kann er nicht mehr kostenlos mit dem ÖPNV fahren. Diese und auch dass es nur für EIN Fahrzeug geht, steht auch schon im Gesetzestext hinter meinem Link.
Gefragt war Steuerbefreiung und das ist eindeutig beantwortet.

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 04.11.2010, 21:05
von RollingRudi
Klasse, vielen Dank für Eure Antworten!
Besonders der Link zu dem Gesetzestext war sehr hilfreich.
Jetzt stellt sich also nur noch die Moral-Frage....

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 04.11.2010, 21:41
von wolke55
eigene Erfahrung: mit dem Merkzeichen aG bekommst du volle Steuerbefreiung, den blauen Ausweis für Parkplätze für Schwerbehinderte incl. sonstiger Parkerleichterungen, außerdem darfst du auch ohne Plakette mit deinem Fahrzeug in die Umweltzone fahren.
der Wolfgang aus LÖ

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 04.11.2010, 22:11
von ArCane
Ich hab zwar nichts gegen Vorteile für Schwerbehinderte.
Aber das finde ich ja schon ein bisschen "unfair".

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 04.11.2010, 23:40
von Atlantik90
Aber das finde ich ja schon ein bisschen "unfair".
:gr willst du mit einem Schwerbehinderten tauschen? Ich gönne einem Schwerbehinderten alle Vergünstigungen, die gesetzlich möglich sind, um ihm das Leben soweit wie nur irgend möglich zu erleichtern. Und einige weitere würde ich ihnen sogar noch zusätzlich wünschen.
Jetzt stellt sich also nur noch die Moral-Frage....
Bitte wo? Außer irgend einer will einen derartigen Ausweis missbrauchen.

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 04.11.2010, 23:51
von ArCane
Sicherlich möchte ich nicht tauschen und ich gönne ebenfalls jedem Schwerbehinderten Vergünstigungen.
Wenn es nach mir gehen würde, könnten die auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen und gleichzeitig ein steuerbefreites Fahrzeug besitzen.

Aber falls das stimmt, dass diese Personen auch von der Umweltzonengeschichte freigestellt sind, dann handelt es sich nicht mehr bloß um Vergünstigungen, sondern um Sonderbehandlungen bei bestehenden Gesetzen.
Das lässt sich nur im entferntesten Sinne in Geld messen, denn wenn einer 200 Euro weniger Steuern zahlen muss, ist das eine Ansage. Genauso kostenloses Bahn / Bus fahren.

Bloß bei der Umweltzone, da sehe ich momentan keine Art einer Vergünstigung für den Schwerbehinderten.
Gewisse Regeln sollten einfach für alle Menschen gelten, sonst sind sie nicht Ernst zu nehmen.

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 05.11.2010, 01:04
von Atlantik90
Das liegt unter Anderem auch daran, dass in Schwerbehindertenfahrzeugen oft aufwendige Zusatzeinbauten vorhanden sind, die fast alle nicht in neuere Fahrzeuge übernommen werden können.
Aber falls das stimmt, dass diese Personen auch von der Umweltzonengeschichte freigestellt sind, dann handelt es sich nicht mehr bloß um Vergünstigungen, sondern um Sonderbehandlungen bei bestehenden Gesetzen.
Da liegst du aber von der Grundlage her falsch. Die Möglichkeit der Umweltzonen ist in §40 Bundesimmisionsschutzgesetz geschaffen (siehe da: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__40.html" onclick="window.open(this.href);return false; ). Der Rest sind Verordnungen also keine Gesetze. Die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt in Anhang 3 die Bedingungen für die Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht. (siehe da: http://bundesrecht.juris.de/bimschv_35/anhang_3_9.html" onclick="window.open(this.href);return false; ). Und zusätzlich gibt es noch bundeslandspezifische oder gar für die einzelne Umweltzone festgelegte Ausbnahmen.

Re: Steuerbefreit durch Schwerbehinderung

Verfasst: 05.11.2010, 12:28
von ArCane
Danke für die Informationen.
Ich hätte ehrlich gesagt nichts anderes von Deutschland erwartet.
:gr