Vorgestern Steuerbescheid bekommen...
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Vorgestern Steuerbescheid bekommen...
bzw. Mahnung.
JX, Womo > 2,8t, kein Kat, kein Aufstell- oder Hochdach
173,50EUR ! inkl. 1,50EUR Mahngebühren
? oder kommt da noch das dicke Ende nach?
Gruß
Jens
JX, Womo > 2,8t, kein Kat, kein Aufstell- oder Hochdach
173,50EUR ! inkl. 1,50EUR Mahngebühren
? oder kommt da noch das dicke Ende nach?
Gruß
Jens
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Nein.
Es kommt nur irgendwann die Nachforderung in Höhe von ca. 430€(/Jahr), da die Gesetze bezüglich der Besteuerungen von Wohnmobilen rückwirkend geändert wurden.
Grüße, Axel
Es kommt nur irgendwann die Nachforderung in Höhe von ca. 430€(/Jahr), da die Gesetze bezüglich der Besteuerungen von Wohnmobilen rückwirkend geändert wurden.
Grüße, Axel
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steuern
muß ich die 430 auch zahlen wenn ich ihn jetzt abmelde oder nin d3 kat runterbaue und eintragen lasse???????
Multivan 1989, Mom. CS bald 1,7KYtd
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Hab heute meinen Bescheid ab 01.05. bekommen. JX ü. 2,8 mit Hochdach und mit ohne KAT. Wie gehabt 87,- für´s halbe Jahr. Und kein Wort (wie auch im Bescheid 2006) über Änderungsvorbehalt oder Vorläufigkeit. Möchte ich also gerne mal die Begründung im Bescheid sehen, wenn die mehr von mir haben wollen.
Grüße und immer ´ne handbreit Sprit im Tank!
Thomas aus Wulften, LK OHA
Realität ist eine Illusion, die durch Alkoholmangel hervorgerufen wird!
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@leonoha : sehe ich das grade richtig dass du mit nem jx "OHNE KAT" 87,- steuern im halbjahr abdrückst?
mal abgesehn dass ich mir eh irgend nen kat (ob nun euro2 oder 3 reinbauen werde) könnte ich ja demnach meinen joker ohne momentan vorhandenen kat sorgenlos anmelden, ohne bedenken haben zu müssen groß kojle abdrücken zu müssen.
eigentlich kann ich echt nur noch lachen über unser liebes deutschland mit seiner politik......da wird man zb trotz kat verdonnert wegen nicht vorhandenem rußpartikelfilter draufzuzahlen aber als womo ist alles erlaubt.... ein hoch auf die gesetztverwirrung
mal abgesehn dass ich mir eh irgend nen kat (ob nun euro2 oder 3 reinbauen werde) könnte ich ja demnach meinen joker ohne momentan vorhandenen kat sorgenlos anmelden, ohne bedenken haben zu müssen groß kojle abdrücken zu müssen.
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also zum Thema Steueränderung:
Ich habe ohne Kommentar eine Nchzahlungsaufforderung bekommen, in der drinstand, dass mein Bus ab 01.01.06 kein WOMO über 2,8t mehr ist, sondern ein PKW - ohne dass die je meinen Bus gesehen haben oder sonstwas, ich hab auch keine Vorankündigung erhalten. Jetzt kann ich amtlich nachzahlen und da mein Bus auch nicht mehr die neuen WOMO Richtlinien (keine Chance ohne Hoch/Hubdach, Spüle, Küche...) erfüllt, kann ich es auch nicht mehr rückgängig machen. Dazu kommt dann noch die Ansage beim TÜV, dass ich nie auf Euro 2 hochrüsten kann und somit bald nicht mehr nach Hause fahren darf, wenns blöd läuft. Weiß zu diesem Thema jemand Bescheid?
Grüße aus M
Ich habe ohne Kommentar eine Nchzahlungsaufforderung bekommen, in der drinstand, dass mein Bus ab 01.01.06 kein WOMO über 2,8t mehr ist, sondern ein PKW - ohne dass die je meinen Bus gesehen haben oder sonstwas, ich hab auch keine Vorankündigung erhalten. Jetzt kann ich amtlich nachzahlen und da mein Bus auch nicht mehr die neuen WOMO Richtlinien (keine Chance ohne Hoch/Hubdach, Spüle, Küche...) erfüllt, kann ich es auch nicht mehr rückgängig machen. Dazu kommt dann noch die Ansage beim TÜV, dass ich nie auf Euro 2 hochrüsten kann und somit bald nicht mehr nach Hause fahren darf, wenns blöd läuft. Weiß zu diesem Thema jemand Bescheid?
Grüße aus M
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Das Thema ist hier und in den anderen Foren seit April 2005 schon so breit getreten worden, daß man darauf ausglitscht.
Zum 1.5.2005 (!) wurde die Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen aufgehoben. Seither wurde lange gestritten und diskutiert, daß das den echten Wohnmobilen gegenüber zu unzumutbaren Härten führen würde und die Steueränderung vom 1.5.2005 ist Ende vergangenen Jahres (!) rückwirkend zum 1.1.2006 zurückgenommen worden.
Soll heißen: das Thema ist alt. Es ist so alt, daß es längst und oft durch die Presse gegangen ist. Bei Steueränderungen gilt generell, daß sich Steuerpflichtige selbst um Informationen bemühen müssen - da gibt es kein nettes Briefchen der Art "Lieber Herr soundso, ab 1.1.200X beträgt der Steuerfreibetrag für Arbeitskleidung nur noch ...".
Es soll auch heißen: es gibt formal keine rückwirkende Steuererhöhung, sondern nur eine Steuersenkung. Gemäß Kfz-Steuerbemessung vom 1.5.2005 werden WoMos über 2,8t generell nach Hubraum und Schadstoffklasse wie PKW besteuert.
Das einzige Problem: die Steuerbescheide wurden nach dem 1.5.2005 nicht überall der neuen Rechtslage angepaßt und es wurde vielfach ein zu niedriger Steuerbetrag eingefordert. Darum glauben viele Fahrzeughalter auch heute noch, daß die Berichte in der Presse (und im Bundesgesetzblatt) ein Gerücht sei, daß bitte, bitte nicht für sie gälte.
Grüße, Axel
Zum 1.5.2005 (!) wurde die Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen aufgehoben. Seither wurde lange gestritten und diskutiert, daß das den echten Wohnmobilen gegenüber zu unzumutbaren Härten führen würde und die Steueränderung vom 1.5.2005 ist Ende vergangenen Jahres (!) rückwirkend zum 1.1.2006 zurückgenommen worden.
Soll heißen: das Thema ist alt. Es ist so alt, daß es längst und oft durch die Presse gegangen ist. Bei Steueränderungen gilt generell, daß sich Steuerpflichtige selbst um Informationen bemühen müssen - da gibt es kein nettes Briefchen der Art "Lieber Herr soundso, ab 1.1.200X beträgt der Steuerfreibetrag für Arbeitskleidung nur noch ...".
Es soll auch heißen: es gibt formal keine rückwirkende Steuererhöhung, sondern nur eine Steuersenkung. Gemäß Kfz-Steuerbemessung vom 1.5.2005 werden WoMos über 2,8t generell nach Hubraum und Schadstoffklasse wie PKW besteuert.
Das einzige Problem: die Steuerbescheide wurden nach dem 1.5.2005 nicht überall der neuen Rechtslage angepaßt und es wurde vielfach ein zu niedriger Steuerbetrag eingefordert. Darum glauben viele Fahrzeughalter auch heute noch, daß die Berichte in der Presse (und im Bundesgesetzblatt) ein Gerücht sei, daß bitte, bitte nicht für sie gälte.
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