Nebelschluss und der tuv

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TineaPedis
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Nebelschluss und der tuv

Beitrag von TineaPedis »

hi, also da der tüv vor der türe steht und ich am heck meines t3s eine nebelschlussleuchte habe welche nicht funktioniert mache ich mir ein bisschen sorgen.

Also da die lampe dran ist muss sie für den tüv auch funktionieren. Allerdings fahren viele busse auch ohne rum!

Also was machen? Abschrauben und dann zum tüv oder reparieren?
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Keek1981
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Re: AW: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Keek1981 »

Wenn sie nicht Serie war kannst sie abmachen, aber ich würde sie reparieren, sollte ja eigentlich schnell gemacht sein.

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Gerrit
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Gerrit »

Da ist doch wahrscheinlich die Reparatur einfacher als das Entfernen der Leuchte.
Und bei unseren doch nicht so hellen Rückleuchten finde ich die Nebelschlussleuchte
schon wichtig.
Gerrit
Seit 1991 in 2 verschiedenen T3 mit mehreren JX-Motoren ca 340 tkm gefahren,
und 2010 auf 2,0l AGG umgerüstet. Mittlerweile damit etwa 30 tkm gefahren.
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Lars76
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Lars76 »

In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. (Quelle: Wikipedia)

Wenn dein Auto älter ist und du eine NSL in der Rückleuchtenkombination drin hast mach dir keine Sorgen, die muss dann nicht funktionieren. Hast du extra eine dran getüddelt muss die funktionieren oder entfernt werden.
stoppelhopser
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von stoppelhopser »

Gerrit hat geschrieben:Da ist doch wahrscheinlich die Reparatur einfacher als das Entfernen der Leuchte.
Und bei unseren doch nicht so hellen Rückleuchten finde ich die Nebelschlussleuchte
schon wichtig.
Gerrit
Welche Lampen hast Du denn für die Schlusslichter drin? da gehören 10 W rein, viele haben nur 5W Lampen drin, die funzeln dann wirklich.

Gruß, Michael
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Oliver_e30
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Oliver_e30 »

Lars76 hat geschrieben:In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. (Quelle: Wikipedia)

Wenn dein Auto älter ist und du eine NSL in der Rückleuchtenkombination drin hast mach dir keine Sorgen, die muss dann nicht funktionieren. Hast du extra eine dran getüddelt muss die funktionieren oder entfernt werden.
Ist eine Nebelschlussleuchte am Bus dran, muss sie auch funktionieren. Egal, wie alt der Bus ist.
Hacky
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Hacky »

Oliver_e30 hat geschrieben:Ist eine Nebelschlussleuchte am Bus dran, muss sie auch funktionieren. Egal, wie alt der Bus ist.
Wenn man keine Ahnung hat einfach mal...

Alle T3 haben innen die Roten Felder im Rücklicht die als Sonderausstattung Nebellicht waren. Bei meiner 87er Pritsche ist aber werksmässig nichtmal ein Schalter für Nebelschlussleuchten verbaut, er hat aber vor 2 Monaten mängelfrei eine neue HU bekommen...

Also, vor 91 muss es nicht sein!
Lieber mit nem Holzlenkrad in der Brust sterben, als mit Airbag 100 Jahre alt werden!

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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Charly »

wenn du den schalter drinhast, muss sie für die hu funktionieren.
sonst nicht.
Gruss Charly


Da lernt man mühevoll laufen und sprechen,
und nun soll ich stillsitzen und die Klappe halten !
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stunt
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von stunt »

Mein 85er T3 hat auch keine Nebelschlussleuchte.

21er abnahme beim Tüv kein Problem.


Aber jemand hat bei mir mal die Lollipop-Blinker oben hinten abgemacht und so Positionslampen auf die Löcher geschraubt.
Die Dinger von Anhängenr oder so. Vorne weiß, hinten rot.
Die gehen nicht.

Dabei sagte mir der Tüv dann, die müssen ab oder funktionieren.


Alles was am Auto ist, muss auch funktionieren !
Ist es nicht da, auch gut.


Also entweder reparieren oder abmachen.
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Lars76
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Lars76 »

@Hacky: Zustimmung in allen Punkten :g5
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von bu-bi »

Hallo,
wenn der abgedeckt ist, wird er nicht kontrolliert.
Hatte ich gerade mit meinen Zusatzscheinwerfern vorne.
Abdeckhauben drauf - keine Kontrolle.

Wenn allerdings eine Nebelschlußleuchte vorgeschrieben ist...
Grüße aus NI, Burkhard

Jetzt im Chevy Pickup 6,5TD unterwegs...

Wenn Theorie und Praxis nicht übereinstimmen, ist immer die Theorie falsch!
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Stone
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Stone »

stoppelhopser hat geschrieben:
Gerrit hat geschrieben:Da ist doch wahrscheinlich die Reparatur einfacher als das Entfernen der Leuchte.
Und bei unseren doch nicht so hellen Rückleuchten finde ich die Nebelschlussleuchte
schon wichtig.
Gerrit
Welche Lampen hast Du denn für die Schlusslichter drin? da gehören 10 W rein, viele haben nur 5W Lampen drin, die funzeln dann wirklich.

Gruß, Michael
Nein, originale Leuchtmittel haben 5W im Rücklicht. Steht sogar am Lampenträger drauf :-bla
Grün: KY, ex-Bundeswehr Bus, Multivan/Caravelle
Blau: DG->GW, ex-THW 4WD Doka,
Schieferblau: JX, Halbkasten, Camper
und diverse alte Schweden...
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von stoppelhopser »

Stimmt. Ist ja auch falsch was auf dem Lampenträger steht :hehe

In der BA und allen anderen Dokumentationen steht 10W.

Gruß, Michael
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Oliver_e30
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Oliver_e30 »

Hacky hat geschrieben:
Oliver_e30 hat geschrieben:Ist eine Nebelschlussleuchte am Bus dran, muss sie auch funktionieren. Egal, wie alt der Bus ist.
Alle T3 haben innen die Roten Felder im Rücklicht die als Sonderausstattung Nebellicht waren. Bei meiner 87er Pritsche ist aber werksmässig nichtmal ein Schalter für Nebelschlussleuchten verbaut, er hat aber vor 2 Monaten mängelfrei eine neue HU bekommen...

Also, vor 91 muss es nicht sein!
1. Dann hat dein Bus auch keine Nebelschlußleuchte ;-)
2. Wäre in deinem Bus ein Schalter für die NBSL und hinten eine kaputte Lampe drin, dann wäre das ein Mangel
3. Ging es hier um eine zusätzliche Nebelleuchte ;-)
4. Alles, was an einem KFZ (offensichtlich) verbaut ist, muss auch funktionieren. Das gilt nicht nur für NSL, sondern auch für LWR, Katalysatoren etc.
5. Bloss weil ein TÜVer so etwas mal nicht bemerkt, absichtlich, oder unabsichtlich, wird daraus keine Gesetzmäßigkeit

Hiermit also ein herzliches Bild

zurück.
Hannes
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Hannes »

Bus und Nebelschlussleuchte:
Der Unterschied ob oder ob nicht besteht meines Wissens an den Kontakten für die Lampe und an dem Reflektor im Cellon, von außen kann man nicht wirklich unterscheiden, ob ein Bus jetzt NSL hat oder nicht, im Cellon ist kein Unterschied.
Schalter: Wer Nebelscheinwerfer hat, hat im Allgemeinen auch einen Schalter für die NSL - der Schalter ist zweistufig.

Hannes
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Pritschi1987 »

Die Nebelschlussleuchte sollte funktionieren .

das wirste doch wohl hinbekomm :D

aber sonnst beim tüv ... wer gut schmiert der gut fährt =)

Gruß Rene
Auf Tour mit einer VW T3 Pritsche , Baujahr 1987 , CS 1,6 l Diesel , Spriegel / Pane, Farbe Nato Grün .

Camping Rustikale nenn ich das :)

Schlachte Doka ..weg den dreck

Neues Projekt VW T3 magnum Multivan im aufbau =)
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von TineaPedis »

Also wie viel watt kann ich nicht sagen, da die schraube so verostet ist, das ich den deckel nicht runter bekomm. Ist mir eigentl auch egal ob 5 oder 19 watt. Hab mir auch schon gedacht, dass es nicht schlecht waäre die lampe dran zulassen, da die rücklichter wirklich sehr schwach sind! Mein bus hat das bj 1979.

Werde schauen ob ich es schnell schaffe zu reparieren und wenn nicht wird sie halt abgebaut. Der schalter im cockpit ist egal, oder?

So viele kommentare hätte ich nicht erwartet, vielen dank.
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von WuppiBulli »

Hallo miteinander,

hatte kürzlich mit meinem 84èr ohne NSL meinen 2010er Hänger beim DEKRA Prüfer vorgeführt. Nachdem der junge Prüfer vergeblich nach den Schalter im Fahrzeug gesucht hat und immer wieder am Schalter der Standheizung zog. Wurde er dann vom Meister meines Vertrauens darauf hingewiesen, dass im Zugfahrzeug Bau,- art, jahr keine vorhanden sei und so auch nicht geprüft wird. Prüfer meinte dann nur wenn am Hänger vorhanden muß das auch funktionieren. Nach weiteren Diskussionen mit Meister dann entnervt Plakette erteilt.

Scheint mal wieder ein Generationsproblem zu sein. Sucht wahrscheinlich beim nächsten Besuch mit Bulli die can-bus box.

Im Übrigen ist ihm die erhöhte Anhängerlast nicht aufgefallen :-)
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von xxMichAxx »

War letzte Woche zufällig bei meinem Kumpel in der Werkstatt als der Tüv-Prüfer da war.
Der meinte, dass wenn die NSL nicht funktioniert ist dies mittlerweile ein "schwerer Mangel" und das betreffende Fzg bekäme deshalb dann keine Plakette.
Bei den Neblern ist es normalerweise immer noch Bauartabhängig mit der NSL, ABER .... wenn vorne NSW verbaut sind MUSS die NSL auch funktionieren.
Gebe hier nur die Aussage des Prüfers wieder. gn8
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Atlantik90
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Atlantik90 »

Mancher sollte sich die verschiedenen möglichen serienmäßigen Rücklichter am T3 einmal genauer anschauen.
Rückleuchten mit Nebelschlussleuchte haben in dem zugehörigen Leuchtenfeld eine silbrige Reflektorbeschichtung, die anderen nicht. da gilt sowohl für die Hella-, wie für die ULO-Ausführung. Die Prüfzeichen auf den Leuchten unterscheiden sich ebenfalls.
Wenn man einen Rücklichteinsatz mit Nebelschlussleuchte an ein Fahrzeug ohne die entsprechende elektrische Ausrüstung anbaut, muss man diese nachrüsten, denn das Prüfzeichen auf der Leuchte gibt an, dass eine Nebelschlussleuchte vorhanden ist. Und was vorhanden ist, muss funktionieren.
Unfall- und störungsfreie Fahrt mit dem VW-Bus
wünscht Joachim
Von mir als Beispiel für Verfügbarkeit gesetzte Lieferanten-links sind keine Empfehlung.
Irren ist menschlich; keine PN, fragt im Forum
Wer die VW-Reparaturleitfäden hat, hat weniger Fragen.
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von TineaPedis »

Also da ich nicht einmal am Schalter Strom hatte und das ein absolut verrücktes Kabelgewir ist habe ich mich dazu entschlossen die NSL einfach abzubauen. Heute beim TÜV war alles soweit OK. Den schalter habe ich sicherheitshalber auch rausgenommen.

Der Tüv hätte noch gerne, dass ich die Radlager wechsle. Allerdings hat man die beim fahren nicht gehört sondern sind nur locker.. aber dazu mehr in einem neuen Thema
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von ergster »

Naja, das muss der der Tüvfritze aber erstmal sehen, dass ich in einen Bus eine Rückleuchte mit NSL eingebaut habe, der eigentlich keine hatte, weil die alte vielleicht inne Wurst war....
Das fällt vielleicht bei einem von 10.000 auf.
Viel bekloppter finde ich da die Regelung, aber noch die Regelung, dass ich mit einem Fahrzeug ohne NSL Theoretisch keinen Anhänger mit NSL ziehen darf :roll: Die Spinnen die Römer.

Und zu den 5W oder 10W. Das haben wir gerade in einem anderen Fred hinreichend geklärt das es beides gab. Sowohl als Angabe auf Papier als auch auf dem Lampenträger.
Ich würde daher immer 10W bevorzugen wenn Ersatz her muss.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von Hacky »

ergster hat geschrieben:Viel bekloppter finde ich da die Regelung, aber noch die Regelung, dass ich mit einem Fahrzeug ohne NSL Theoretisch keinen Anhänger mit NSL ziehen darf :roll:
Interessant, magst Du mir mal zeigen wo das schwarz auf weiss geschrieben steht?

Meine Pritsche hat ja keine NSL, mein Trailer wohl, und bevor es Probleme gibt...
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Re: Nebelschluss und der tuv

Beitrag von ergster »

Das ergibt sich aus der Gesetzgebung.

Wenn eine NSL dran ist, muss die funzen. Wenn das Fahrzeug von 1991 oder jünger ist, muss es eine NSL haben.
Wenn du so einen Hänger an ein Auto ohne NSL hängst, dann funzt die nicht.

Ich halte es da aber ganz mit Günter Willumeit: LMAA

Das wird auf der Straße wohl kaum einer kontrollieren und wenn doch, dann führt das wohl eher nicht dazu, dass du die Fuhre stehen lassen darfst.

Bei meinem Jetta (87er) haben se beim eintragen der Hängerkupplung vergssen die NSL auf der Steckdose zu prüfen (der Wagen hat eine).
Seid dem hat niemand mehr überhaupt irgendwas an der Steckdose geprüft.
Wer V sagt . . .
Muss auch W sagen

Grüße
ergster
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