H-Westfalia darf nicht Reisen

aktueller Austausch vor dem Posten ruhig mal die SUCHE benutzen!

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Robmain
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H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Robmain »

Ich habe soeben beim ADAC den Versicherungsbeitrag für meinen T3 Westfalia mit H Zulassung angefragt. Dort wurde mir gesagt, dass man mit dieser Zulassung und dem Fahrzeug keine Reisen tätigen darf.

Weiß jemand darüber mehr?


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yamsun
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von yamsun »

Haha, auch andere Versicherungen haben schöne Tarife.
Wir haben unseren H-Camper über siegen-allianz.de sehr günstig versichert. Ohne Nutzungseinschränkung. Ca. 140€/Jahr bei 9000km und mit 9000€ Teilkasko.
Nur Alltags-Erstfahrzeug muss vorhanden sein.

Grüße!
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Oliver_e30
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Oliver_e30 »

Das war früher einmal, Einschränkungen gibt es aber vielleicht bei der Versicherung selber!

Ich glaube die Änderung war so 2007. Damals war die H-Zulassung eine gesonderte Zulassung und das Fahrzeug durfte nur Bewegungsfahrten machen und zu Veranstaltungen fahren. Das hieß, das man strenggenommen mit einem H-Kennzeichen nur dann ins Ausland fahren durfte, wenn man eine Veranstaltung mit Bezug Oldtimer besuchen wollte. So wie heute noch mit dem roten 07ner Kennzeichen.
Inzwischen ist das H-Kennzeichen aber eine ganz normale Zulassung und Du darfst mit dem Fahrzeug ganz normal fahren, auch in den Urlaub ins Ausland.
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burger
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Genau. Die Frage ist, meinen die eine Einschräkung in ihrem eigenen Versicherungstarif oder wollen sie allen Ernstes erzählen das dies eine Einschränkung von den Zulassungsbehörden bei allen Fahrzeugen mit H-Zulassung ist. Letzteres ist definitv grober Unfug und wenn ein ADAC Mitarbeiter so etwas behauptet hätte er sich besser mal einen anderen Job gesucht. Die einzige Einschränkung was die Nutzung angeht ist, dass man ein Fahrzeug mit H-Zulassung nicht gewerblich nutzen darf.
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Atlantik90
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Atlantik90 »

Vielleicht sollte man einmal Zulassungs-, Steuer- und Versicherungsvertragsrecht unterscheiden.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von rubber-duck »

Oliver_e30 hat geschrieben:Das war früher einmal, Einschränkungen gibt es aber vielleicht bei der Versicherung selber!

Ich glaube die Änderung war so 2007. Damals war die H-Zulassung eine gesonderte Zulassung und das Fahrzeug durfte nur Bewegungsfahrten machen und zu Veranstaltungen fahren. Das hieß, das man strenggenommen mit einem H-Kennzeichen nur dann ins Ausland fahren durfte, wenn man eine Veranstaltung mit Bezug Oldtimer besuchen wollte. So wie heute noch mit dem roten 07ner Kennzeichen.
Inzwischen ist das H-Kennzeichen aber eine ganz normale Zulassung und Du darfst mit dem Fahrzeug ganz normal fahren, auch in den Urlaub ins Ausland.
Nein, du verwechselst hier die Beschränkungen. Deine genannten Beschränkungen waren und sind nur für das rote 07er Kennzeichen.
Beschränkungen fürs H-Kennzeichen war mal nur, dass es nicht gewerblich genutzt werden durfte.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Robmain »

Also der ADAC ist sehr komisch. Ich hab nur angefragt, und sie haben mich als Mitglied angelegt.
Zudem gibt es zu diesem Thema keine Erklärung, nach Nachfrage nur erneut, dass man es nicht darf.

„Das Wohnmobil darf nicht zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck benutzt werden. Zudem benötigt unsere Direktion zur Bewertung Bilder und eine detaillierte Nutzungsbeschreibung.“


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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Dann meinen sie ihre eigene Versicherung. Da können sie auch als Bedingung reinschreiben das man nur Sonntags fahren darf oder was auch immer für einen Quatsch. Nur muss man auf so einen Blödsinn nicht eingehen. Siehe oberen Beitrag von yamsun->Andere Versicherung suchen.
Gruß aus OWL,
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von newt3 »

"„Das Wohnmobil darf nicht zu seinem ursprünglichen Verwendungszweck benutzt werden. Zudem benötigt unsere Direktion zur Bewertung Bilder und eine detaillierte Nutzungsbeschreibung.“

lass dir doch einfach mal die gesamte police schicken incl sämtlicher versicherungsbedingungen.
die ließt du dir dann ganz in ruhe durch und überlegst dir ob du abschließt oder nicht. von irgendwelchen nebenabreden würde ich vollständig absehen.

vermutlich wird aber was nutzungseinschränkendes drinstehen denn der mitarbeiter den du gesprochen hast denkt sich das ja auch nicht aus.

------------------
man kann ein h zugelassenes fahrzeug übrigens auch ganz regulär versichern. allerdings ist dann bei vielen anbietern aufgrund des fahrzeugalters keine voll oder teilkasko zu kriegen.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Wuestenschwimmer »

ich war viele Jahre bei der OCC versichert mit meinem Joker.
ALLERDINGS OHNE H-Kennzeichen, sondern mit "Youngtimer-Status" und eingereichtem, umfangreichen Gutachten.
Das hat gepasst.

Vielleicht ist das eine Option zur Betrachtung für Dich.

Gruß, Olli
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Atlantik90 »

Nachdem nicht beschrieben ist, was angefragt wurde kann man auch nichts sagen.
Bei der Haftpflicht darf nichts eingeschränkt sein außer z.B. die Fahrer. Wenn dann eine Abweichung z.B. im Unfallfalle auftritt gibt es halt eine Beitragsnachforderung.
Bei der Voll- oder Teilkasko sind derartige Einschränkungen möglich.

Also erst mal Randbedingungen abklären.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Natürlich darf die Versicherung Nutzungsbedingungen einschränken, auch bei der Haftpflicht:
https://www.adac.de/produkte/versicheru ... eistungen/
Es ist aber anders herum: Es werden Kriterien genannt die man erfüllen muss um einen solchen vergünstigten Tarif abzuschließen zu können.
Eine normale KFZ Versicherung als Womo kann man natürlich immer abschließen, auch beim ADAC. Der hat übrigens schon immer Womos von diesem Tarif ausgenommen, andere tun sich da auch meist schwer. Scheinbar mit der genannten Bedingung geht es dann inoffiziell doch.
Und damit sind wir wieder mitten in einem typischen Versicherungs-Fred :bumsfreunde
Gruß aus OWL,
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Bulli_Spax »

:gr Also ich versteh es immer noch nicht nachdem ich mir die Beiträge durchgelesen haben? :gr

Er möchte seinen T3Camper mit H Zulassung versichern und der ADAC sagt nur wenn dieser nicht als Camper gentutzt wird. Die Versicherung kann doch selber die Bedingungen festlegen und ist bei vielen Versicherungen so, dass Oldtimerversicherung für ein Womo nur geht, wenn man mal auf einem Treffen drin Schläft aber nicht als Reisemobil. Übrigens ist das auch bei der Gererali so. :-bla
Da hilft nur eine Versicherung suchen die das macht.
Resto meines 1982 T3 Bus/ umbau Hochdach, JX 1,6TD
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von bernd68 »

Moin,

vor ein paar Jahren wollte ich auch mal zum ADAC und die nahmen keine Wohnmobile - also einen Westi mit H ging nicht. Das ist offensichtlich so geblieben.

Zum Themenstarter: es gibt im Forum zig Freds über Versicherungen, Zulassung etc. Wenn Du die alle gelesen hast weißte viel mehr und eigentlich nichts mehr.

Meine Westi sind bei der OCC und ich darf mit denen alles. (Vorsicht auch hier: ich hab einen alten Vertrag und neue sind wohl anders) Wohnmobil und damit in Urlaub geht aber in jedem Fall. Hängerbetrieb ist ein kritischer Punkt bei neuen Verträgen...

Gruß Bernd
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Robmain »

Ich hatte eigentlich dort angefragt, weil meine Versicherung (WV) obligatorisch ein Gutachten haben wollte und ich das erst nach meiner „Bearbeitung“ des Autos machen wollte (das kann etwas dauern).


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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von SlowMan »

bernd68 hat geschrieben:vor ein paar Jahren wollte ich auch mal zum ADAC und die nahmen keine Wohnmobile - also einen Westi mit H ging nicht. Das ist offensichtlich so geblieben.
Ein WoMo mit H beim ADAC versichern geht schon, allerdings mit der vertraglich verankerten Einschränkung, dass die Nutzung als WoMo nicht gestattet wird, was ja ziemlicher Blödsinn ist. Ergo habe ich meinen Vertrag woanders abgeschlossen.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Durch ein H-Kennzeichen fällt eine Versicherung doch nicht automatisch in die Kategorie Oldtimer Versicherung. Ich kann doch mit meinem T3 egal wie alt und ob mit H oder ohne eine ganz normale Kfz Versicherung abschließen. Da gibt es doch keine Altersbeschränkung. Und es gibt doch beim ADAC auch einen Tarifrechner, das Ergebnis dürfte allerdings ernüchternd sein. Ihr redet ausschließlich von der günstigen Oldtimerversicherung.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von yamsun »

Wieso willst du denn unbedingt zum adac?
Wenn dir die Bedingungen nicht passen, dann such dir halt eine Versicherung mit besseren Bedingungen.
Alternativen wurden hier und in den anderen Threads zum gleichen Thema schon mehrfach genannt.

Grüße!
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Getriebekiller
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Getriebekiller »

So komische Klauseln hatte die Allianz Oldtimerabteilung 2015 für mich auch in Petto, als ich nen Bus bei denen versichern wollte. Keine Auslandsreisen, außer man fährt zu Treffen im Ausland, dann darf man noch ne Rundreise anschließen. Vanfest mit Großbritannientour wäre ok, nicht aber nur eine Großbritannientour. :gr Und nur eine oldtimergereche Nutzung, was auch immer das heißen mag, denn Winterrallyes waren wiederum nicht ausgeschlossen.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Matze567 »

Die Klausel haben viele Oldtimerversicherungen bei Womos. Deshalb habe ich meins auch nicht als Oldtimer versichert.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Icke_bln »

burger hat geschrieben:..... Die einzige Einschränkung was die Nutzung angeht ist, dass man ein Fahrzeug mit H-Zulassung nicht gewerblich nutzen darf.
Bist Du Dir da sicher? Ich bin hier in Berlin vor ein paar Jahren (als dieser Scheiß mit den Plaketten richtig ernst wurde) in ner
W123er Taxe mitgefahren. Bei der Unterhaltung mit dem Fahrer wurde mir dann auch das erste Mal bewusst das man mit H wieder
in die Zone darf. Damals hatte ich noch nix mit 4 Rädern.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von bernd68 »

Icke_bln hat geschrieben: burger hat geschrieben:
..... Die einzige Einschränkung was die Nutzung angeht ist, dass man ein Fahrzeug mit H-Zulassung nicht gewerblich nutzen darf.



Bist Du Dir da sicher? Ich bin hier in Berlin vor ein paar Jahren (als dieser Scheiß mit den Plaketten richtig ernst wurde) in ner
W123er Taxe mitgefahren. Bei der Unterhaltung mit dem Fahrer wurde mir dann auch das erste Mal bewusst das man mit H wieder
in die Zone darf. Damals hatte ich noch nix mit 4 Rädern.
Ich kenne ein Werkstatt und einen Pflasterer der hat einen Mercedes 508 D mit H als Geschäftsauto angemeldet und einen Gartenbauer der fährt einen alten Buckelschnauzer mit Kipper und H. Firmenlogo drauf und mehr oder weniger täglich im Einsatz.

Die sind alle ordnungsgemäß angemeldet und versichert. Welche Versicherung weiß ich nicht.

Ich denke es gibt fast nichts was es nicht gibt. Der Interpretationsspielraum ist für manche klein und für manche groß.


Gruß Bernd
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Heiner DJ Ultimate »

Hallo,
das ist ja eine interessante Fragestellung.
Zunächst soll ja mal ein H-Fahrzeug ein automobilhistorisches
Kulturgut sein, welches pfleglich behandelt werden muss.
Es geht ja nicht darum, dass der Pflasterer täglich mit seiner
"Schrottkarre" steuerbegünstigt Steine in die Innenstadt fahren kann.
Ob das nun irgendwo steht oder nicht.
Die günstige Oldtimerversichung beruht ja auch auf der Voraussetzung, dass
der Besitzer sein Fahrzeug pfleglich behandelt und nur wenig nutzt.
für mich ist es verständlich, dass dann jährliche Höchstkilometer festgelegt werden.
Im historischen Camper das campen zu untersagen geht aber dann doch zu weit.

Derzeit neige ich dazu, mir den ganzen H-Zirkus zu ersparen und bei meiner
Halbjahreszulassung zu bleiben.

Gruß,

Heiner
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Hab nachgeschaut, um es genau wiederzugeben:
Gewerbliche Nutzung von LKW mit H ist untersagt sowie die gewerbliche Vermietung aller Arten von Fahrzeugen mit H-Zulassung. Da kann der Pflasterer seinen W123 also voll packen mit Steinen. Über Sinn oder Unsinn lässt sich bekanntlich streiten.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BennoR »

Hallo

da auch bei huk kein camping mit vk geht habe ich heute bei siegen allianz angefragt. werde berichten
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Ich zahle übr mit meinem T3 Camper bei der huk24 225€ im Jahr Haftpflicht. Tk geht ja nach Wert. Habe aber meinen daily driver auch dort. Normale Wohnmobil-Versicherung versteht sich. Ob sich für 30€ weniger der Ärger mit einer Oldie Versicherung lohnt :sun
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von rubber-duck »

burger hat geschrieben:Hab nachgeschaut, um es genau wiederzugeben:
Gewerbliche Nutzung von LKW mit H ist untersagt sowie die gewerbliche Vermietung aller Arten von Fahrzeugen mit H-Zulassung. Da kann der Pflasterer seinen W123 also voll packen mit Steinen. Über Sinn oder Unsinn lässt sich bekanntlich streiten.
Wo hast du nachgeschaut? Ich hatte nämlich einen LKW mit H aus gewerblicher Nutzung gekauft. Zulassungsbezirk STD.
Der Vorbesitzer hatte sogar extra von grünem Kennzeichen auf H umgemeldet. Grünes Kennzeichen wäre zwar steuerfrei, aber in der Versicherung ungleich teurer. So dass sich für ihn die 191,- EUR mehr Steuern gelohnt hätten.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BUSbahnhof »

burger hat geschrieben:Normale Wohnmobil-Versicherung versteht sich.
Die Huk versichert als Wohnmobil?? :gr

Mich haben sie vor 2 Jahren gleich abgewiesen als ich unseren Camper dort als Womo versichern wollte. Bin dann bei der R+V gelandet.
Bullige Grüße vom Micky
Lieber Rost statt Plastik!
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von CaravElla »

Des Rätsels Lösung wurde weiter oben bereits geschrieben: der ADAC-Tarif für Young-und Oldtimer gilt nicht für Fahrzeuge, die als WoMo zugelassen und/oder genutzt werden. Ich bekam auch bei meiner 9-Sitzer Caravelle von der Freundlichen bei der Vertragsannahme mitgeteilt, dass das Fahrzeug nur versichert werde, wenn damit nicht gereist werde. Auf Nachfrage war dann klar, dass sie annahm, dass es sich um ein Wohnmobil handle. Jetzt ist die Caravelle zum wirklich günstigen Kurs inkl. VK ADAC-versichert und ich darf reisen wie ich will. Für WoMos gelten separate Tarife, und das bei fast allen Versicherern. Frag aber zum Beispiel mal bei der DEVK, denn die machten vor 2 Jahren da keine Unterschiede.
Es begann mit der Idee, dass EIN Zweitwagen Spaß machen und nützlich sein soll.....
VW Caravelle CL 1988 112PS 381.000km
VW Vanagon GL 1990 95PS 224.000mls - Projekt
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BUSbahnhof »

Devk ist aber wieder ein sehr teurer Laden.

Bei der R+V gehts zum Beispiel auch und die waren bei mir im direkt Vergleich deutlich günstiger.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

Heiner DJ Ultimate hat geschrieben:Hallo,
das ist ja eine interessante Fragestellung.
Zunächst soll ja mal ein H-Fahrzeug ein automobilhistorisches
Kulturgut sein, welches pfleglich behandelt werden muss.
Es geht ja nicht darum, dass der Pflasterer täglich mit seiner
"Schrottkarre" steuerbegünstigt Steine in die Innenstadt fahren kann.
Ob das nun irgendwo steht oder nicht.
Die günstige Oldtimerversichung beruht ja auch auf der Voraussetzung, dass
der Besitzer sein Fahrzeug pfleglich behandelt und nur wenig nutzt.
für mich ist es verständlich, dass dann jährliche Höchstkilometer festgelegt werden.
Im historischen Camper das campen zu untersagen geht aber dann doch zu weit.

Derzeit neige ich dazu, mir den ganzen H-Zirkus zu ersparen und bei meiner
Halbjahreszulassung zu bleiben.

Gruß,

Heiner

Genau so ist es !
Ich habe seit 2 Jahren ein H-Kennzeichen.
Auf der großen Oldtimer-Messe "Retro Classics" bin ich vorher von Versicherung zu Versicherung gelaufen, um mich beraten zu lassen.
Die Versicherungen bemessen ihren Beitrag am Risiko und sind keinesfalls Sozialunternehmen. Eigentlich trivial.
Wer also an ein Schnäppchen glaubt ohne Einschränkungen ist schon auf der Verliererseite.

Es gibt eine ganze Reihe von Einschränkungen, die den Tarif beeinflussen. Nur die wichtigsten, neben der WoMo Frage:

- die Jahresfahrleistung, bei mir nur noch 3000 km.

- der Schätzwert. Ab 10.000 € ist ein Wertgutachten zu erstellen. Ich habe in meinen Anträgen daher immer 9999 € angegeben.

- das Fahrzeug muß sich in einer Garage, unter einem Carport oder mindestens auf einem abgeschlossenen privatem Gelände
befinden. Ich habe Carport angegeben, um Vergleichsangebote erhalten zu können. Zwar habe ich eine Garage, da passt er nicht rein.
Davor ist eine Einfahrt auf meinem Grundstück, die ich aus mehreren Gründen nicht mit einem Carport überdecken kann.
Das Gleiche gilt für Zaun, Tor o.ä.

Fazit: Versicherung nicht möglich

Ich habe aber Angebote erhalten und musste feststellen, daß sie mit den obigen Randbedingungen nicht günstiger waren, als meine bisherige Haft- und Vollkaskoversicherung !! Das liegt wohl auch an den hohen Schadenfreiheitsrabatten. Ich zahle 30 % mit SF36.
Ich habe aber darauf geachtet, daß die Versicherung das H-Kennzeichen übernimmt und vom Oldtimer Status Kenntnis hat. Versichert ist ja der Wiederbeschaffungswert.

Gruß
Jürgen

PS: Haftpflicht ALLEIN habe ich nicht erfragt
Ich zahle:
Haftpflicht R6/T12; SF36 (30%) >>> 113 € (incl. MWSt.)
VK 300 € SB + TK 150 € SB; SF32 (30%) >>> 71 €
Zuletzt geändert von juestr am 06.02.2018, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von newt3 »

"Die Huk versichert als Wohnmobil??"

na zumindest "nur haftpflicht" machen sie. da sind es im höchsten womo sf (der ja nach 3 jahren oder so erreicht ist) ca 180€.
beim womo mit h kennzeichen dann sogar günstiger so um die 140 meine ich.
keine ahnung was mit teil oder vollkasko wäre - vermutlich ist das der knackpunkt.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

Ich habe mal nachträglich versucht eine TK zu kriegen, haben sie abgelehnt.
Beim letzten T3 Womo habe ich das gleich von Anfang an gemacht und sie brauchten nur eine Wertangabe/Fotos dann ging es nach Prüfung.
Aber warum ist es mit H-Kennzeichen günstiger? Das wäre dann ja wieder eine Oldie-Versicherung mit den genannten Einschränkungen oder?
Bei normalen Tarifen ist das doch egal.
Gruß aus OWL,
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

newt3 hat geschrieben:"Die Huk versichert als Wohnmobil??"

na zumindest "nur haftpflicht" machen sie. da sind es im höchsten womo sf (der ja nach 3 jahren oder so erreicht ist) ca 180€.
beim womo mit h kennzeichen dann sogar günstiger so um die 140 meine ich.
keine ahnung was mit teil oder vollkasko wäre - vermutlich ist das der knackpunkt.

Haftpflicht ALLEIN habe ich nicht erfragt.
Ich zahle:
Haftpflicht R6/T12; SF36 (30%) >>> 113 € (incl. MWSt.)
VK 300 € SB + TK 150 € SB; SF32 (30%) >>> 71 €
Summe 184 €/Jahr

Vor ein paar Jahren hatte ich einen eigenverursachten Schaden, u.a. Schiebetür, Kosten 2500 € bezahlt von VK !!!!

Gruß
Jürgen
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burger
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von burger »

juestr hat geschrieben: Haftpflicht ALLEIN habe ich nicht erfragt.
Ich zahle:
Haftpflicht R6/T12; SF36 (30%) >>> 113 € (incl. MWSt.)
VK 300 € SB + TK 150 € SB; SF32 (30%) >>> 71 €
Summe 184 €/Jahr
Das erwähntest du bereits. Allerdings (steht weiter oben) bei 3000km Gesamtfahrleistung pro Jahr.
Kannst du damit in den Urlaub fahren? Abgesehen davon das du bei der Gesamtfahrleistung nicht allzuweit kommst :lol:
Und bei welcher Versicherung?
Deine Informationen allein bringen hier wenig.
Gruß aus OWL,
Markus
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von newt3 »

HUK
die genannten preise waren für bis 9000km, fahrer ab 25, nur familie, öff dienst.
ich glaub den zeitwert mußte man - trotz nur haftpflicht auch angeben (und der war im neuem vertrag der nun günstiger ist mehr als doppelt so hoch wie im alten)

"Aber warum ist es mit H-Kennzeichen günstiger?"
kann ich nicht sagen.der alte war ein joker ohne h. der neue einer mit h. gleicher motor, gleiches baujahr. incl pannenschutzbrief

evtl gabs mal irgend ne änderung im tarifsystem an sich (und man hat uns beim alten einfach eine weile abgezockt ohne den tarif umzustellen)
ich glaub früher war beim womo die SF abstufung 100% 70% 45% und danach war schluss (und die 45 hatte man glaub nach ca 3 jahren bzw sobald mit mit sf3 oder besser eingestiegen ist). das war meineswissens bei allen versichern gleich.

->es kann sein dass nun im neuen vertrag auch bei der huk die prozente etwas weiter gestaffelt sind. um das zu begreifen müßte ich das dokument nochmal genauer anschauen und mit dem alten vergleichen.


ich meine auch mal gehört zu haben:
unfall mit dem womo = sf komplett weg (eben weil es nur bis sf3 ging)
->wird aber inzwischen wohl auch nicht mehr so sein da eben in den tarifrechnern inzwischen auch verschiedene sf staffellungen auftreten.
->wohin man dann geschossen wird, wenn es mal kracht steht glaub nirgendwo so richtig. da muss man sich vermutlich durchs kleingedruckte graben.
gibt ja auch (beim pkw) tarife mit rabattretter - ob beim anschließenden wechsel des versichers dann immernoch der volle sf steht oder da plätzlich 5, 10, 15 jahre fehlen findest auch nicht so leicht raus (und guter versicherungsvertreter kann es vielleicht erklären)

------------------
ich hab grad spaßeshalber mal bei der RMV geschaut/gerechnet.
20% rabatt fürs plastikdach in der kasko
10% wechselrabatt
bei einem neupreis von 23t€ (knapp 46tDM) kommt mit vk1000€sb/tk150€sb und sf27 glaub irgendwas um 230€ raus (haftpflicht+kasko). ob die jeden nehmen(also auch mit h kennzeichen), ob die ein gutachten verlangen, keine ahnung.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

bitte löschen !
Zuletzt geändert von juestr am 07.02.2018, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

juestr hat geschrieben:
burger hat geschrieben:
juestr hat geschrieben: Haftpflicht ALLEIN habe ich nicht erfragt.
Ich zahle:
Haftpflicht R6/T12; SF36 (30%) >>> 113 € (incl. MWSt.)
VK 300 € SB + TK 150 € SB; SF32 (30%) >>> 71 €
Summe 184 €/Jahr
Das erwähntest du bereits. Allerdings (steht weiter oben) bei 3000km Gesamtfahrleistung pro Jahr.
Kannst du damit in den Urlaub fahren? Abgesehen davon das du bei der Gesamtfahrleistung nicht allzuweit kommst :lol:
Und bei welcher Versicherung?
Deine Informationen allein bringen hier wenig.
Da es sich zumindest mal nicht um Vermutungen handelt, bin ich nicht Deiner Meinung.
Ich denke auch, daß es hilfreich zu wissen ist, wie die Versicherungen im Fall Oldtimer ihr Risiko minimieren.
Z.B. in der Garagenfrage und beim Wertgutachten.
Der obige Betrag des Normalvertrages beinhaltet also noch "Straßenlaterne", Fahren von Jedermann (wichtig für mich bei Fahrten mit Kumpeln, aber teurer....).
Ich bin inzwischen etwas älter und fahre im Schnitt tatsächlich nicht mehr als 3000 km - und auch nicht mehr zum Campen mit Familie, Frau.
Also kann ich etwas sparen. Im übrigen wurde ich von jeder Versicherung gefragt, ob ich noch ein weiteres Erstfahrzeug habe. Habe ich.
Das ist im Vertrag vermerkt. Ich kann jetzt auch nur vermuten, daß bei einer preiswerten Oldtimerversicherung die Fahrleistung limitiert ist (Risikominimierung).

Zitat aus dem mir vorliegenden Allianz-Oldtimerversicherungsvertrag (den ich nicht abgeschlossen habe):
"es gelten ermäßigte Beiträge, weil das Fahrzeug als Oldtimer-Fahrzeug nur gelegentlich im öffentlichen Straßenverkehr verwendet wird und ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist. Die Beitragsberechnung erfolgt unter der Voraussetzung, dass ein Wertgutachten bzw. eine Kurzbewertung eines amtlich anerkannten sachverständigen für Oldtimer vorgelegt wird.
Dieses ist höchstens 2 Jahre alt und informiert über den Erhaltungszustand des oldtimers (mindestens Zustandsnote 3). erhalten wir diese nicht, müssen wir ihren Vertrag auf Normaltarif umstellen....................."

Zur Info:
2014 habe ich bei sonst gleichen Bedingungen, aber 12000 km/Jahr (Durchschnitt) 220 € bezahlt.

Und um jedes Mißverständnis zu vermeiden, in 2014 noch ohne Oldtimerstatus und seit 2016 mit H-Kennzeichen, handelt es sich bei mir um eine ganz "normale", also keine spezielle auf Oldtimer abgestimmte, reglementierte und preiswertere KFZ-Versicherung.
Dabei wurde durch Vertragsänderung das H-Kennzeichen in den Vertrag übernommen
Versicherung: WGV

Gruß
Jürgen
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BennoR »

Sooo

nun die Anwort von Allianz Siegen:

Oldtimer Wohnmobil Tarif : ---- "längere Urlaubsreisen sind nicht erlaubt"...
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von joky »

... naja, was heisst schon "längere Urlaubsreise"? :gr :kp
Das ist doch für jeden was anderes. Überprüfen können und werden die das auch nicht. Klarer wäre es, für Oldies eine Max.KM pro Jahr festzuschreiben.
Gruß, Joky
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BennoR »

unser Bus mag Apulien und Peleponnes... das ist nich Kurzstrecke :(

nat wird das im Schadensfall geprüft
wir sind im Jahr 2018
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

joky hat geschrieben:... naja, was heisst schon "längere Urlaubsreise"? :gr :kp
Das ist doch für jeden was anderes. Überprüfen können und werden die das auch nicht. Klarer wäre es, für Oldies eine Max.KM pro Jahr festzuschreiben.
......, nur wenn der Schaden vor "der Haustür" passiert. Im Urlaub in Italien eher schlechte Karten.
Natürlich kann jeder "mauscheln" (Fahrer, Garage, km .......), aber nur solange man keinen Schaden hat.
Wozu dann allerdings eine TK/VK-versicherung ?
Ich nehme an (wissen wäre besser), daß es auch eine max Km pro Jahr gibt. War bei mir nur kein Thema wegen Erstfahrzeug und den 3000 km.

Wie sehen denn die Bedingungen (das Kleingedruckte) bei den abgeschlossenen Oldtimer-Vertägen aus. Dazu habe ich bisher noch wenig gelesen

Gruss
Jürgen
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von yamsun »

juestr hat geschrieben: Wie sehen denn die Bedingungen (das Kleingedruckte) bei den abgeschlossenen Oldtimer-Vertägen aus. Dazu habe ich bisher noch wenig gelesen

Gruss
Jürgen
Das interessiert mich langsam auch.
Werde ich bei uns nachschauen, bin aber erst in ein paar Tagen wieder zu Hause...
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von bernd68 »

Moin,

ich würde zu einer Versicherung gehen die solche weichen Formulierungen nicht hat. Was ist den "länger"? Wer und wie soll das im Schadensfall überprüft werden? Vor dem Unfall waren sie wie lange in Italien unterwegs?

Wenn zwei oder drei Bullis zusammen zum Nordcap fahren - ist das dann eine historische Ausfahrt? Muss ich dazu einen Flyer im Handschuhfach haben?

Ich hatte schon einen Unfall mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und entsprechender Versicherung. Tatort: Supermarktparkplatz. Das hab ich auch so angegeben und es gab keine weiteren Nachfrage etc. Wurde anstandslos abgewickelt und war mit einem Telefonat für mich erledigt. Versicherung: OCC Sammlungsversicherung (fünf Fahrzeuge)

Leider musste ich auch feststellen das Forenmitglieder bei dieser Versicherung nachfragten und dann im Foren Aussagen trafen wie: kein Hängerbetrieb, keine Urlaubsfahrten. Ich war dadurch verunsichert und hab nachgefragt - und vorallem das Kleingedruckte wirklich mal gelesen.

Es wurde mir ausdrücklich versichert das ich mit dem T2 Westi und auch mit dem T3 Westi in den Urlaub fahren darf so lang ich das will. Hier war eher die Haltung der Mitarbeiterin am Telefon so das das ja nicht sein kann das man einen Westi nicht für Urlaubsfahrten verwenden darf.

Anders beim Hängerbetrieb: hier wurde nachgefragt und mir dann bescheinigt das ich das darf weil ich noch einen alten Vertrag hab. Also gibt es wohl Verträge bei denen das ausgeschlossen ist. Bei der gleichen Versicherung!

Mein Eindruck ist auch das teilweise die Versicherungen selber die Tatbestände nicht sauber herausgearbeitet haben, auch ist der Kenntnisstand bei den Mitarbeitern nicht immer gleich. Deshalb auch diese teilweise ewigen Diskussionen in Foren.

Mein Fazit: jeder muss sich ganz genau selber erkundigen und bescheinigen lassen was geht und was nicht und das ist dann nur für diesen speziellen Fall so. Das kann von Vertrag zu Vertrag wohl tatsächlch unterschiedlich sein auch wenn es die gleiche Gesellschaft ist.

Also, das Kleingedruckte tatsächlich lesen und im Zweifelsfall explizit nachfragen damit man nachher nicht im Regen steht.

Gruß Bernd
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

bernd68 hat geschrieben:Moin,

.................
Ich hatte schon einen Unfall mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und entsprechender Versicherung. Tatort: Supermarktparkplatz. Das hab ich auch so angegeben und es gab keine weiteren Nachfrage etc. Wurde anstandslos abgewickelt und war mit einem Telefonat für mich erledigt. Versicherung: OCC Sammlungsversicherung (fünf Fahrzeuge)
....................

Mein Fazit: jeder muss sich ganz genau selber erkundigen und bescheinigen lassen was geht und was nicht und das ist dann nur für diesen speziellen Fall so. Das kann von Vertrag zu Vertrag wohl tatsächlch unterschiedlich sein auch wenn es die gleiche Gesellschaft ist.

Also, das Kleingedruckte tatsächlich lesen und im Zweifelsfall explizit nachfragen damit man nachher nicht im Regen steht.

Gruß Bernd
kurze Nachfrage:
Unfall Haftpflicht oder Vollkasko (Teilkasko)??

Die genauen Angaben, Differenzierungen, Einschränkungen beziehen sich vor allem auf die Vollkaskoversicherung und -Versicherungsfall.
Obige Varianten haben ganz stark die VK-Prämie beeinflusst. Der Haftpflichtanteil ist sehr gering, 75 € zu 130 € bei Allianz und den oben beschriebenen Randbedingungen. Meine "Normalversicherung" dagegen umgekehrt, 113€ zu 70€.

Das soll einer verstehen! Siehe auch Deine Meinung und Fazit zu dem Durcheinander.
juestr
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von juestr »

gerade finde ich noch etwas Aktuelles zum Stöbern:

https://www.oldtimer-markt.de/www/otm/f ... h_2017.pdf

Gruss
Jürgen
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von newt3 »

1. ergibt sich eigentlich ein sonderkündigungsrecht in der haftpflicht , wenn man von haftpflicht auf tk oder vk upgraden möchte und die versicherung eine tk oder vk ablehnt? (zb mit der begründung: machen wie bei oldtimer nicht. machen wir bei womo nicht. machen wir bei dem alten fahrzeug nicht..sofern man überhaupt schriftlich eine begründung bekommt)

oder gesetzt den fall die versicherung bietet es doch an:
2. ergibt sich ein sonderkündigungsrecht in der haftpflicht , wenn sie für eine gewünschte tk oder vk bedingungen/einschränkungen(zb alltagsbetrieb, urlaub, ausland) stellen oder forderungen (gutachten zb. ist ja auch mit kosten verbunden)?

------------
ich würd ja aus dem bauch heraus zweimal ja sagen, da es ja glaub nicht möglich ist ne anbietertrennung zwischen haftpflicht und vk/tk zu machen (bzw falls sowas geht dann sicherlich nur zu sehr nachteiligen konditionen für letztere)

klar ab und wieder anmelden würde solche steitigkeiten THEORETISCH umgehen. praktisch sind die versicherer aber auch nicht blöd und man kommt so normalerweise nicht aus einem haftpflichtvertag. obs trotzdem geht wenn man eben vorher nur haftpflicht hatte und anschließend zusätzlich tk/vk wäre spannend.

-----------
3 es schließt sich unweigerlich frage 3 an. kann man haftpflicht und vk/tk bei unterschiedlichen anbietern machen?
(und wenn ja wer bietet eine vk oder tk ohne dort haftpflicht haben zu müssen zu einem vernünftigem tarif)
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bernd68
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von bernd68 »

juestr hat geschrieben: bernd68 hat geschrieben:
Moin,

.................
Ich hatte schon einen Unfall mit einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen und entsprechender Versicherung. Tatort: Supermarktparkplatz. Das hab ich auch so angegeben und es gab keine weiteren Nachfrage etc. Wurde anstandslos abgewickelt und war mit einem Telefonat für mich erledigt. Versicherung: OCC Sammlungsversicherung (fünf Fahrzeuge)
....................

Mein Fazit: jeder muss sich ganz genau selber erkundigen und bescheinigen lassen was geht und was nicht und das ist dann nur für diesen speziellen Fall so. Das kann von Vertrag zu Vertrag wohl tatsächlch unterschiedlich sein auch wenn es die gleiche Gesellschaft ist.

Also, das Kleingedruckte tatsächlich lesen und im Zweifelsfall explizit nachfragen damit man nachher nicht im Regen steht.

Gruß Bernd



kurze Nachfrage:
Unfall Haftpflicht oder Vollkasko (Teilkasko)??

Die genauen Angaben, Differenzierungen, Einschränkungen beziehen sich vor allem auf die Vollkaskoversicherung und -Versicherungsfall.
Obige Varianten haben ganz stark die VK-Prämie beeinflusst. Der Haftpflichtanteil ist sehr gering, 75 € zu 130 € bei Allianz und den oben beschriebenen Randbedingungen. Meine "Normalversicherung" dagegen umgekehrt, 113€ zu 70€.
Die OCC bietet nur Verträge mit mindestens Teilkasko an. Anders geht meinem Kenntnisstand nach bei der OCC überhaupt nicht. Bei meinem Unfall war sowohl die Haftpflicht als auch die VK gefordert.

Somit sind auf die OCC bezogen die Fragen von newt3 auch beantwortet; denke ich.

Gruß Bernd
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von wf_ro »

Hallo Robmain,

wir haben ein 1986er Joker und waren 2017 2Wochen in Spanien und 3 Wochen in Marokko, artgerecht als Wohnmobil. Unser Westfalia hat seit Herbst 2016 ein H-Kennzeichen und seit heuer (2018) ein Saison-H-Kennzeichen. Versichert sind wir bei der Wüttembergischen. Das Fahrzeug ist uneingeschränkt nutzbar, was für uns Mindestvoraussetzung war. Für unsere Urlaube bekamen wir ohne Probleme die grüne Versicherungskarte, wo ja alle versicherten Länder verzeichnet sind. Somit gilt nicht grundsätzlich, dass Oldtimer nicht mehr als WoMo benutzt werden dürfen. Wir brauchten jedoch ein Wertgutachten (Kosten ca. 250 €, Ergebnis: Wiederbeschaffungswert 15000.-€). Grundsätzlich ist es erwünscht, dass die Fahrzeuge nicht als Museumsstücke weggesperrt werden. Also braucht man nur die richtigen Versicherungen kontaktieren.

Joker-Grüsse

W.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von lubojok »

@ wf_ro
Lies doch mal alles durch. Daß ein normal versichertes WoMo mit H keine Einschränkungen hat, wurde schon mehrfach festgestellt. (ich vermute, daß Du eine solche Versicherung hast). Hier geht es immer nur um den Punkt, daß ein H-WoMo als Oldtmer versichert werden soll; dann treten bei den meisten Versicherungen die Nutzungsbeschränkungen ein.

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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von wf_ro »

Hallo Lubojok,
In meiner Police ist die Rede von einer Kfz-Versicherung für Oldtimer und Sammlerfahrzeuge. Somit scheint der Forumbeitrag passend. Letztlich habe ich nur meine Erfahrung mitgeteilt, war wohl unpassend.

LG
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von lubojok »

Nein, das war nicht unpassend. Ist doch interessant zu erfahren, daß es offenbar auch andere Versicherungsregelungen gibt. Daß Du für Deinen Bulli eine Oldtimerversicherung hast, ging nur nicht aus dem Text hervor.

lubojok
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von yamsun »

Hi,

also ich habe mir endlich mal die Oldtimer-Zusatzbedingungen unserer Versicherung (Siegen-Allianz) durchgelesen, und da steht absolut nichts bezüglich einer Nutzungseinschränkung drin.
Allerdings läuft unsere Versicherung schon seit September 2013, gut möglich, dass die Bedingungen sich mittlerweile geändert haben.

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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Robmain »

Danke wf-ro. Ich bin auch bei der Würtemb (habe dort etwa 5 Fahrzeuge versichert und vielleicht nochmal 5 andere verträge), aber mich hatte das vorgeschriebene gutachten gestört. Hatte das denen schon bei einem golf 1 gti ausgeredet.
Wurde dann belehrt, dass es kein pkw ist, sondern ein wohnmobil. Darauf hin hab ich woanders angefragt und damit kamen die probleme. Denke ich werde nun einfach das gutachten machen lassen.


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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Robmain »

P.s. auch möchte ich ggf. einen Anhänger ziehen (sollte ja auch nicht ausgeschlossen werden).


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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von BennoR »

Hallo

hier nun das Siegen Finale:
Oldietarif keine längeren Reisen mit VK
Normaltarif Womo 15000€ Basis sf4 womo tarif 35% ca 780€ im Jahr :(

also bleibts beim huk Tarif bei mir mit HP....
Relaxo
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von Relaxo »

Warum nicht die OCC? Bin bei denen super glücklich bis auf die Pflich auf ein für mich eigentlich unsinniges Altagsauto. Fahre in der Stadt mit der Vespa und sonst meist mit dem Bus.
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Re: H-Westfalia darf nicht Reisen

Beitrag von horst2009 »

Hi,
Hier mal die Antwort von meiner aktuellen Versicherung
Es geht mir eigentlich nur um den Betrag den ich bekomme wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder bei einem Unfall zerstört wird usw. Also nutzt mir mein vorhandenes Wertgutachten nichts

Und ich erhalte auch nicht den Wiederbeschaffungswert sondern nur den Zeitwert aber das kann mir auch keiner sagen wie hoch das ist.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gott sei Dank bin ich Atheist!
Antworten

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