Servus zusammen.
Ich hab da mal ne Frage zu dem ganzen Text in meinem Fahrzeugschein.
Ich war grad auf der Suche nach neuen Felgen für meinen Bus und hab mal im Schein geschaut, was da so steht. Allerdings steht da ganz schön viel. Und ich kann damit nicht wirklich viel anfangen.
Reifengröße ist scheinbar ausschließlich 185R14C-N.
Dann steht da aber unten noch irgendwas von „nur auf Original Stahlrad 6JX14H2. Das ist ja die Standard-Felge, richtig?
Was ist aber mit dem Rest und den Infos zum Stahlrad? Darf ich dann überhaupt Alufelgen fahren? Darf ich überhaupt andere Felgen fahren als das Original Stahlrad?
Kann mir irgendwer weiterhelfen oder muss ich damit mal den TÜV-Prüfer oder derart interviewen?
Besten Dank schon mal...
Sebastian
Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
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Re: Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
Hi,
der wurde Mal, vermutlich aus Steuergründen auf über 2,8t aufgelastet. Das ging mit einem Gutachten und setzt die 6x14 Stahlfelgen voraus.
Du brauchst nun Alufelgen mit mindestens der halben Traglast deiner Hinterachslast.
Grüße
Achim
der wurde Mal, vermutlich aus Steuergründen auf über 2,8t aufgelastet. Das ging mit einem Gutachten und setzt die 6x14 Stahlfelgen voraus.
Du brauchst nun Alufelgen mit mindestens der halben Traglast deiner Hinterachslast.
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Re: Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
Ok, schon mal verstanden. Dann erweitere ich meine Frage. Durch die Auflastung, hat der Bus eine Womo-Zulassung bekommen. Dadurch reduzieren sich die Steuern im Vergleich/ zum normalen PKW.
Wenn ich dieses Jahr das H-Kennzeichen bekommen sollte, ist das steuerliche Thema ja eh ein anderes. Macht es dann unter Umständen Sinn, diese
Auflastung wieder rückgängig zu machen um mehr Flexibilität zu bekommen? Oder ist die Auflastung eigentlich ganz cool, weil ich damit beispielsweise mehr anhängen dürfte.
Ist die Auflastung allein durch die Einschränkung auf die original Stahlfelge möglich gewesen, weil die eben diese Traglast hat? Oder war da noch was anderes notwendig?
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Re: Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
Hi,
ich glaube noch andere Federn bin mir aber nicht sicher
Klar kannst auch wieder ablasten und normale 5,5x14 fahren. Anhängen kannst du doch Serie schon mehr als sinnvoll ist
Grüße
Achim
ich glaube noch andere Federn bin mir aber nicht sicher
Klar kannst auch wieder ablasten und normale 5,5x14 fahren. Anhängen kannst du doch Serie schon mehr als sinnvoll ist
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Re: Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
Die Auflastung bringt dir mindestens in zwei Fällen Nachteile:
1. Du darfst nicht die „normalen“ Stahlfelgen 5 1/2 Jx 14 fahren, sondern nur die 6 Jx 14.
2. Du hast keine Möglichkeit, deine „Anhängelast gebremst“ aufzulasten, denn höheres Gesamtgewicht und höhere Anhängelast sind nicht möglich.
1. Du darfst nicht die „normalen“ Stahlfelgen 5 1/2 Jx 14 fahren, sondern nur die 6 Jx 14.
2. Du hast keine Möglichkeit, deine „Anhängelast gebremst“ aufzulasten, denn höheres Gesamtgewicht und höhere Anhängelast sind nicht möglich.
Gruß Rainer
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Re: Viel Text im Fahrzeugschein | Felgenfrage
Danke euch. Damit komme ich ja schon mal ne Ecke weiter.
Da mir die Anhängelast relativ egal ist, weil ich nicht wirklich plane, ein Boot oder riesige Wohnwagen zu ziehen. Mal n Anhänger für Grünzeug oder n Umzug vielleicht. Wobei ich da noch ein Alternativfahrzeug hätte.
Dann spreche ich das beim nächsten TÜV mal mit dem Prüfer durch und Klär das dann alles ab. Die Ablastung zur Ausgangslage sollte ja relativ unproblematisch möglich sein, oder? Habt ihr da Erfahrungen? Brauch ich dafür auch irgendeine große Vorbereitung mit Gutachten oder dergleichen?
Da mir die Anhängelast relativ egal ist, weil ich nicht wirklich plane, ein Boot oder riesige Wohnwagen zu ziehen. Mal n Anhänger für Grünzeug oder n Umzug vielleicht. Wobei ich da noch ein Alternativfahrzeug hätte.
Dann spreche ich das beim nächsten TÜV mal mit dem Prüfer durch und Klär das dann alles ab. Die Ablastung zur Ausgangslage sollte ja relativ unproblematisch möglich sein, oder? Habt ihr da Erfahrungen? Brauch ich dafür auch irgendeine große Vorbereitung mit Gutachten oder dergleichen?