Anhängerkupplung Stützlast

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myteca
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Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von myteca »

Hallo,

wir haben eine T3 teca Ausbau Bj 89, 82 kW Automatik
Wir haben uns im Sommer 2021 ebikes gekauft und die auf das Paulchen raufgewuchtet, der Heckklappenträger der anscheinend bis zu 60 kg trägt.
Das hat mir dann nicht mehr gepasst, also habe ich den kurzerhand verkauft und möchte einen Anhängerkupplungsträger anschaffen, allerdings hat unsere Kupplung nur 50 kg Stützlast, wie ich mit Schrecken nach dem Paulchen Verkauf festgestellt habe. Brauchen tun wir 70 kg.
Laut Schein ist es eine "Anh.-Kuppl.: F 3241"
Hat jemand von euch Erfahrung ob die Stützlast erhöht werden kann? Die letzte Info des KfZ Gutachters meines Vertrauens war: Das war früher möglich, geht aber heute nicht mehr, wenn nicht der Versteller des Fahrzeugs zustimmt.

Gibt es irgendwelche Erfahrungen ob das eingetragen werden kann?
An wen sollte ich mich wenden um die Herstellermeinung dazu einzuholen?
Ich wage zu behaupten, dass eine mit 50 kg ausgewiesene AHK locker 70kg tragen kann und dass ein 30 Jahre altes Paulchen da eher mit mehr Risiko behaftet ist.

Merci für jeden Input
Micha
PL3XUS
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von PL3XUS »

viewtopic.php?f=1&t=112057

Hier gerade ähnliches Thema weiter unten.

eine 50kg AHK kann auch 150kg tragen, kann. Nicht darf ;)

Beste Grüße
Alex
puckel0114
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von puckel0114 »

Oder einfach eine AHK mit 75 oder 100kg Stützlast suchen und einbauen.
Gruß aus Bielefeld
Volkmar
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Atlantik90
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von Atlantik90 »

Die Erhöhung ist auch heute noch möglich, denn VW hat der eindeutig zugestimmt für Fahrzeuge ab 2/84. Ab 10/86 waren 75 kg serienmäßig zugelassen.
Siehe dazu VW-Ratgeber "Anhängerbetrieb Volkswagen-Fahrzeuge" Ausgabe Januar 1991
und
TÜV-Nord Teilegutachten 1871-1/02 vom 27.08.2002
Stehen die 50 kg auf dem Typenschild deiner Anhängerkupplung oder auf einem Stützlastaufkleber?
Hast du eine Kupplung Westfalia 321 121 Ausf. B? Wenn ja, dann klappt das Erhöhen der Stützlast nicht, denn die darf laut Typenschild nicht mehr als 50 kg. Dann brauchst du eine neuere in Ausführung D.
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myteca
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von myteca »

Danke euch allen schon mal, ich kann das Typenschild erst am 1.4. einsehen, da der Bus im Winterlager ist.
Mal sehen was dann geht oder ob es eine neue/andere gebrauchte AHK sein muss.
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TheWigald
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von TheWigald »

Atlantik90 hat geschrieben: 29.03.2022, 09:05 TÜV-Nord Teilegutachten 1871-1/02 vom 27.08.2002
Moin,

in den oben genannten Gutachten steht drin, was für eine Stützlast zulässig ist. In meinem Fall fahre ich einen '83er Joker. Zu der Zeit gab es nur eine zulässige Stützlast von 50kg. Meine verbaute AHK kann aber 100kg Stützlast ab. Eine Erhöhung der Stützlast die ich 2020 angestrebt hatte wurde vom Tüvler (der Einzelabnahmen machen darf) zurück gewiesen. In den oben genannten Gutachten sind nun mal für mein Fahrzeug (von VW) nur 50kg nachgewiesen. Ich hatte dann nochmal mit VW Kontakt aufgenommen. Aber die haben mich Letzt endlich auch nur auf das oben genannte Gutachten verwiesen und mir geschrieben, dass eine Stützlasterhöhung nicht geprüft wurde und somit unzulässig ist. Also keine Chance egal was der Kugelkopf der AHK ab kann. Nur die Anhängelast kann man erhöhen. Gerade wenn man einen Stärkeren Motor eingebaut hat, wie in meinem Fall. Dadurch bin ich dann von 1200kg auf 1500kg (wobei 2000kg auch möglich gewesen wäre) gegangen. Für mich sind schon die 1500kg mehr als ausreichend.

Wie schon erwähnt gab es von VW 50, 75 und 100kg Stützlast, je nach Baujahr der Busse. 100kg leider nur beim 2WD und ab Bj.10.89. :-(

Grüße Dennis

EDIT: Falls noch zur Hand kannst du auch noch in deine Betriebsanleitung gucken. Da steht auch nochmal drin, was für eine Stützlast zulässig ist. In den Papieren wurde ja nur ein "-" eingetragen. Warum auch immer. Ich hatte auch schon mal überlegt, was man noch am Bulli modifizieren müsste, um eine höhere Stützlast zu bekommen, aber das bekommt man leider nicht im Detail raus. Andere sind damit auch schon gescheitert, die ihre Stützlast von 75kg auf 100kg erhöhen wollten.
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von Atlantik90 »

TheWigald hat geschrieben: 29.03.2022, 09:56 ... Da steht auch nochmal drin, was für eine Stützlast zulässig ist. In den Papieren wurde ja nur ein "-" eingetragen. Warum auch immer. ...
In den aktuellen Papieren ist da der Strich in Feld 13, weil es in den alten Briefen keinen dem Feld 13 entsprechenden Eintrag gab. Dafür war der Stützlastaufkleber anzubringen bei montierter KmH.
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von Fränkie »

Also auf Deiner AHK steht als Stützlast 100kg und in den Fahrzeugpapieren steht dazu nichts, richtig?
Wenn du nu nicht grad mit beladenem Heckträger zu TÜV fährst, wird das wohl niemandem auffallen… :kp
Kannst du bei den E-Bikes die Akkus abnehmen? Werden die dann leichter?
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von myteca »

Hallo alle,

inzwischen ist der Bus aus dem Winterlager raus und das Typenschild sagt 100 kg Stützlast.
Somit sollte ich also mit 2 e-bikes keine Probleme bekommen.
Danke für eure Beiträge!

LG und allzeit gute Fahrt!
Micha
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###T3###

Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von ###T3### »

myteca hat geschrieben: 03.04.2022, 16:29 Typenschild sagt 100 kg Stützlast.
:mrgreen:
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von PMS »

###T3### hat geschrieben: 03.04.2022, 17:04
myteca hat geschrieben: 03.04.2022, 16:29 Typenschild sagt 100 kg Stützlast.
:mrgreen:
...dachte ich auch :roll:
Jetzt nur nicht zum Auflasten fahren wenn der T3 nur 75kg darf, sonst steht das danach im Brief/Schein :mrgreen:
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von myteca »

Hab’s mir gedacht, da halte ich brav die Füße still, aber 75 reichen mir aber auch 👍
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von TheWigald »

PMS hat geschrieben: 03.04.2022, 17:56
###T3### hat geschrieben: 03.04.2022, 17:04
myteca hat geschrieben: 03.04.2022, 16:29 Typenschild sagt 100 kg Stützlast.
:mrgreen:
...dachte ich auch :roll:
Jetzt nur nicht zum Auflasten fahren wenn der T3 nur 75kg darf, sonst steht das danach im Brief/Schein :mrgreen:
Moin,

ja das hatte ich ja auch. Anhängelast erhöht und während dessen wurde die Stützlast im Fahrzeugschein ergänzt. 50kg. :roll:

Grüße Dennis
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von TheWigald »

Atlantik90 hat geschrieben: 30.03.2022, 12:08
TheWigald hat geschrieben: 29.03.2022, 09:56 ... Da steht auch nochmal drin, was für eine Stützlast zulässig ist. In den Papieren wurde ja nur ein "-" eingetragen. Warum auch immer. ...
In den aktuellen Papieren ist da der Strich in Feld 13, weil es in den alten Briefen keinen dem Feld 13 entsprechenden Eintrag gab. Dafür war der Stützlastaufkleber anzubringen bei montierter KmH.
Moin,

Danke für die Info. Wieder was dazu gelernt. :bier

Grüße Dennis
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von PMS »

TheWigald hat geschrieben: 04.04.2022, 13:26
PMS hat geschrieben: 03.04.2022, 17:56
###T3### hat geschrieben: 03.04.2022, 17:04

:mrgreen:
...dachte ich auch :roll:
Jetzt nur nicht zum Auflasten fahren wenn der T3 nur 75kg darf, sonst steht das danach im Brief/Schein :mrgreen:
Moin,

ja das hatte ich ja auch. Anhängelast erhöht und während dessen wurde die Stützlast im Fahrzeugschein ergänzt. 50kg. :roll:

Grüße Dennis
Das ist echt Mist und könnte jetzt kontrolliert werden.
Geht mir ebenso und nervt, aber ich musste 2t ziehen und da war die Auflastung wichtiger, da ich durch Österreich musste und die finden das nicht lustig wenn 1500kg(meine das war davor eingetragen) im Schein steht und 2000kg hinterher ziehst :roll:
Meist hab ich einen AHK Träger auf der Kupplung mit 85kg Last.Das sind 10kg zu viel.Ist mir aber erst mal wurscht, weil kontrolliert wurde das nie und abgebrochen oder verzogen ist in den letzten 7-8Jahre auch nichts.
Davor stand eben nur die 100kg Stützlast auf der AHK und war erstmal gut so, aber auch nicht zugelassen bei meinem 87er DJ.

Gruß
Tom
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Re: Anhängerkupplung Stützlast

Beitrag von myteca »

Nachtrag: Habe heute die Betriebsanleitung angeschaut und in der steht für meinen Bj 89er drin, dass, wenn die AHK 100 kg kann auch die 100 Kg zulässig sind, was mir ja dicke reicht für den Träger und 2 eBikes.

Komme eben aus Holland zurück und habe jetzt ein anderes Problem... werde einen neuen Post beginnen.

Grüße
Micha
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